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andere ort zu begeben vorhabens, soll man den begerten abschiedt
und urkhundt seines verhalltens mittailen, doch inn den manualen
nachsehen, welcher gestallt er anfangs auffgenommen worden,
auch bey dem Jeronymus Büchner, bei deme er sich auffge- [9 a]
hallten, wie er sich bei ime verhalten, erkhundigen.
1468, [1596, XI, 23 a] 1. Februar 1597:
Des raths zu Freybergkh antworttlich schreiben auf
Meiner Herren fürschrifft, so ihre h. Balerio Hesing, goldt-
schmidten, mitgetheylet, soll man gedachtem Balerio und [den]
zeschwornen goldtschmidten alhie furhalten.
1469. [1596, XI, 25 b] 3. Februar 1597:
Steffan Geigeren, bürgeren und hendtleren hie, soll man zu-
lassen, das er herren Julio, bischoffen zu Würtzburg, 300 gulden
goldt durch Mattheßen Carol mit ihrer f. g. gepreg pressen
mug.
1470, [1596, XII, 1 a] 17. Februar 1597:
Den mahleren zu Nördtlingen soll” man auf ihr
schreiben an die hieige mahler umb abschrifft ihrer ordtnung nach
dem form schreiben.
1471. [1596, XII, 8 b] 19. Februar 1597:
Moritzen Haußlaiben, flachmahleren von
Bamberg, das bürgerrecht zu Wörd zusagen.
u. a. der irrtümliche Satz findet: »Die Nürnberger Archive enthalten nichts über
Heinrich Knopf«; dann Nordhoff und Gurlitt a. a. O., Wendelin Boeheim in
der Zeitschrift für historische Waffenkunde I (1897—1899) S. 43, M. von Ehren-
‘hal, Führer durch das königl. Historische Museum zu. Dresden, 3. Aufl. (1899)
3. 56 und 58. Danach werden dem Meister jetzt vermutungsweise mehrere hoch-
bedeutende Plattnerarbeiten, Prunkharnische, zugeschrieben, in erster Linie der
Kurfürst Christians II. im Historischen Museum zu Dresden. Erst unsere Rats-
verlässe gewähren genauere Einblicke in die Werkstatt des Künstlers, lehren
uns seine Gehülfen kennen u. s. f. Danach wird manche bisherige Annahme
modifiziert werden müssen, z.B. gleich auf Grund des Ratsverlasses vom 20. Juni
1599 (vgl. Nr. 1596), des ersten, der sich mit Heinrich Knopf beschäftigt, die
Annahme, daß er Oktober 1604, da er dem Herzog Johann Georg von Sachsen,
dem nachmaligen Kurfürsten, einen Prunkharnisch (Führer durch das Historische
Museum S. 58 Nr. 12) verkaufte, noch zu Münster wohnhaft gewesen sei. Er
nannte sich zwar damals, vielleicht aus Geschäftsinteresse, »von Münster« (nämlich:
gebürtig), war aber bereits seit fünf Jahren in Nürnberg ansässig. Wie sich aus
späteren Ratsverlässen mit annähernder Gewißheit ergiebt, hielt er sich nach
seinem Fortgang von Nürnberg (zwischen 3. Nov. 1607 und 13. Febr. 1612) wohl
zunächst in Bamberg, dann (etwa seit 1616) in Frankfurt am Main. längere
Zeit auf.