fullscreen: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

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neue Remonstrationen den Bestand der nunmehr endgiltig 
festzusetzenden Statuten in Frage zu stellen«. 
In der am 12. Juli 1863 von dem Stadtmagistrate 
geführten Verhandlung, machten die Vertreter der Kultus 
gemeinde den Permissionisten mehrere Zugeständnisse 
1. Die ausserordentlichen Mitglieder wählen drei Ver 
treter zum Steuerausschuss, welche bei Feststellung des 
Konkurrenzbeitrages eines ausserordentlichen Mitgliedes 
entscheidende Stimme haben. 
2. Zu den für Erwerbung von Grundbesitz oder für 
Herstellung und Einrichtung von Gebäuden aufzunehmenden 
Kapitalien, sowie zu deren Tilgung sind die ausserordent- 
lichen Mitglieder nicht verpflichtet. Zu den sonstigen 
Bedürfnissen der Gemeinde, einschliesslich der Verzinsung 
der Passivkapitalien leisten sie nur zwei Dritteile von dem 
was sie als ordentliche Mitglieder zu leisten hätten, 
Mit dieser Vereinbarung waren beide Parteien zufrieden 
und der Streitfall schien erledigt. Allein die Generalversamnm: 
lung vom 26. Juli 1863 genehmigte bloss den ı. Teil des 
Uebereinkommens, während sie bezüglich des 2. Teiles den 
Beschluss fasste, dass die ausserordentlichen Mitglieder zu 
allen laufenden Bedürfnissen der Gemeinde, einschliesslich 
der Verzinsung von Passivkapitalien, gleich den ordentlichen 
Mitgliedern beizusteuern haben. 
Infolge dieses Beschlusses fand eine neue Vergleichs- 
verhandlung‘ beim Stadtmagistrate statt, in welcher der 
Vertreter der Beschwerdeführer die Rechtsverbindlichkeit 
der nur von 19 Gemeindemitgliedern besuchten Gemeinde- 
versammlung bestritt, die daselbst den Permissionisten 
gemachten Zugeständnisse zwar acceptierte, sonst jedoch 
bei seiner Beschwerde vom 3. Juni 1863 beharrte, Gleich- 
wohl wurden die Statuten durch Entschliessung der Königl 
Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 
A
	        
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