Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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lich die Gefellenbewegung zu reichem Veben, die öffentlichen 
Bewalten find gezwungen, dem Fort[dhritt Rechnung zu tragen 
und fi mit den Gefellen abzufinden. Die höchfte Blütezeit 
währt etwa bis zum zweiten Drittel des Jechzehnten Yahr- 
Hımderts. Das Gefellenrecht wird allmählich feftgelegt. Die 
wirtfchaftlidhe Revolution des NReformationszeitalters führt 
den Umfcbhwung herbei. ES hebt der Kampf der Sffentlichen 
®emalten gegen die Verbände und das Vereinigungsrecht der 
Sefellenfhaft an, die fich mit vielem Mut und nicht geringem 
Erfolge zur Wehr feßt. Den Abfhluß diefer Periode bildet 
das Kompromiß einer Kodifikation der Sefelenordnungen 
im Jahre 1578, das heißt eine obrigkeitlidhe Anerkennung 
der Gefellenverbände. Unfere Aufgabe ift erfchöpft, wenn es 
ung gelungen ift, die Entwidelung und den Beftand der 
Dinge bis zum Ausgang des fechzehnten Hahrhunderts 
darzuleaen. 
Die erften Gebilde der Sefellenvereinigung finden fich 
in der Kirdhlihen GefeNenbrüderfchaft verkörpert. Die Kirche 
begünftigte die Stiftung von Brüderfchaften. Der Glanz 
und die Macht geiftliden WefenzZ wurden dadurch gehoben, 
bie Fräftigen, wehrfähigen Gefellen waren willfommene Bundes: 
genoffen. Denn oft wurde die Geiftlichfeit genötigt, mit den 
weltliden SGewalten um die Vorrechte der Kirche zu ringen. 
Da wurden Kapellen errichtet, Leuchter, Altartücher, Meßge- 
mwänder für den Kirdhen]haß geftiftet. Die Brüderfchaft, be: 
widmet mit Vermächtniffen, ftattlich au8gerüftet mit prächtigen 
Sterzen und Bannern, z0g eindrucksvoll in der Prozeffion 
einher, der Kirche Ruhm und Einfluß vornehmlich Kindend. 
Sür die in Siedtum verfallenen, für die in Not geratenen 
Sefellen fprang die Brüderfhaft ein. Den Bedürftigen 19oß 
He Geld vor, beim Wirt oder im Spital unterbielt fie Betten
	        
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