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lich die Gefellenbewegung zu reichem Veben, die öffentlichen
Bewalten find gezwungen, dem Fort[dhritt Rechnung zu tragen
und fi mit den Gefellen abzufinden. Die höchfte Blütezeit
währt etwa bis zum zweiten Drittel des Jechzehnten Yahr-
Hımderts. Das Gefellenrecht wird allmählich feftgelegt. Die
wirtfchaftlidhe Revolution des NReformationszeitalters führt
den Umfcbhwung herbei. ES hebt der Kampf der Sffentlichen
®emalten gegen die Verbände und das Vereinigungsrecht der
Sefellenfhaft an, die fich mit vielem Mut und nicht geringem
Erfolge zur Wehr feßt. Den Abfhluß diefer Periode bildet
das Kompromiß einer Kodifikation der Sefelenordnungen
im Jahre 1578, das heißt eine obrigkeitlidhe Anerkennung
der Gefellenverbände. Unfere Aufgabe ift erfchöpft, wenn es
ung gelungen ift, die Entwidelung und den Beftand der
Dinge bis zum Ausgang des fechzehnten Hahrhunderts
darzuleaen.
Die erften Gebilde der Sefellenvereinigung finden fich
in der Kirdhlihen GefeNenbrüderfchaft verkörpert. Die Kirche
begünftigte die Stiftung von Brüderfchaften. Der Glanz
und die Macht geiftliden WefenzZ wurden dadurch gehoben,
bie Fräftigen, wehrfähigen Gefellen waren willfommene Bundes:
genoffen. Denn oft wurde die Geiftlichfeit genötigt, mit den
weltliden SGewalten um die Vorrechte der Kirche zu ringen.
Da wurden Kapellen errichtet, Leuchter, Altartücher, Meßge-
mwänder für den Kirdhen]haß geftiftet. Die Brüderfchaft, be:
widmet mit Vermächtniffen, ftattlich au8gerüftet mit prächtigen
Sterzen und Bannern, z0g eindrucksvoll in der Prozeffion
einher, der Kirche Ruhm und Einfluß vornehmlich Kindend.
Sür die in Siedtum verfallenen, für die in Not geratenen
Sefellen fprang die Brüderfhaft ein. Den Bedürftigen 19oß
He Geld vor, beim Wirt oder im Spital unterbielt fie Betten