Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde ein Betrag von 250 K zur Instand⸗ 
setzung des Anwesens und Anderung der Gaseinrichtung genehmigt. 
Die hohe Säuglingssterblichkeit im August und September veranlaßte den Säuglings— 
fürsorgeausschuß, den Einberufungs- und Schlichtungsausschuß für den vaterländischen 
Hilfsdienst und die Kriegsamtstelle unter Hinweis auf die Verhältnisse zu ersuchen, dahin zu 
wirken, daß etwa noch freie männliche Arbeitskräfte herangezogen würden, damit 
schwangere Frauen und stillende Mütter sich ihrer eigentlichen Bestimmung widmen könnten. 
Außerdem wurde den hiesigen Fabriken mit mehr als 50 Arbeiterinnen die Errichtung von 
Fabrikstillkrippen nahegelegt. Die Fabriken wurden ferner dringend ersucht, sofern 
sie keine eigenen Krippen besitzen, stillenden Arbeiterinnen den Besuch der Mutterberatungs⸗ 
stellen zu ermöglichen. 
An Unterstützungen für stillende Mütter wurden 60665,10 M ausgegeben. 
Der Ankauf von Milch erforderte 109 166,04 M. Unterstützungen an hilfsbedürftige 
Schwaäangere wurden in 1497 Fällen mit 6337,10 MA geleistet. Für Gewährung unentgelt—- 
licher Geburtshilfe wurden 504 MA verausgabt. 
Die Gesamtausgabe für die Säuglingsfürsorge betrug 213696,83 AM,. der 
reine Aufwand der Stadtgemeinde 65815,83 . 
7. Kriegsfürsorge. 
Die Höchstzahl der Unterstützungsfälle bei Kriegerangehörigen betrug im Berichts— 
jahre 33 138 (33701); dabei waren 86512 (61 371) Personen beteiligt. In 22901 (23360) 
Fällen mußte die reichsgesetzliche Unterstützung durch Zuschüsse aus städtischen Mitteln 
erhöht werden. 
Mit Bundesratsverordnung vom 2. November wurden die Lieferungsverbände 
verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober gezahlten 
Familienunterstützungen eintreten zu lassen, die spätestens vom 1. November ab zu 
gewähren und deren Betrag je nach den örtlichen Verhältnissen zu bemessen war. Demzufolge 
wurde seitens der städt. Kollegien eine Erböhung von 56 für jeden Unterstützungsempfänger 
genehmigt. 
Zufolge Reichskanzlerbekanntmachung vom 6. Juli wird deutschen Wöchnerinnen. 
die nicht schon auf Grund der Bekanntmachungen vom 83. Dezember 1914, 28. Januar oder 
28. April 1915 Anspruch auf die Reich s w ochenhilfe haben, diese während der Geltungs— 
dauer des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 nach den 
hiefür erlassenen Vorschriften gewährt. 
Die Zahl der unterstützten Erwerbslosen, welche Ende 1916: 1070 
betrug, ging bis Ende 1917 auf 349 zurück. 
Verausgabt wurden an reichsgesetzlichen Familien-Unterstützungen 12225821,91 
(10257 996,65) M, an Zuschlägen nach der B.R. V. vom 2. November 1917: 749063 (5) , 
an reichsgesetzlicher Wochenhilfe 72054,10 (71 136,60 MX, an reichsgesetzlicher Wochenhilfe 
für Hilfsdienstpflichtige 229,65 (—5) MA, an stöädt. Zuschüssen in Barem 8880107,75 
(8977 869,81) MA, an sonstigen Aufwendungen 2653139,46 (2639517,19) M, zusammen für 
Kriegerangehörige 24289415,87 (21946 520,25) M. Verausgabt wurden weiter an Unter— 
stützungen für Erwerbslose 354016,73 (882 805,54) MA, für Kriegsinvalide 206214,25 
(170692,75) M, für Kriegerhinterbliebene 166809,49 (1835 823,57) M, für Tertilarbeiter 
9763,40 (35 607,393 M, für Schuhindustriearbeiter 6807.84 (17 757,45) MA, insgesamt 
25 033 027,58 (23 189 206.,95) A. 
Am 22. Juli wurde neben der allgemeinen Kriegsfürsorge eine Sonderfürsorge 
für Gewerbetreibende eingerichtet. Gewerbetreibende im Sinne dieser Fürsorge sind
	        
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