fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

36 
Gemeindevertretung und Verwaltung 
1913 191— 
nach Artikel 6,7 und 8 (auf Antrag auswärtiger Gemeinden) gegen Gebühr 239 * 
7, 8u. 12 Absatz 4 (auf Antrag auswärtiger Gemeinden) gebührenfrei 295 335 
9 (ohne Anspruch) gegen Gebühr— .. . . 0 
d ohne Anspruch) gebührenfre. 7 — F 
10 (an Nichtbayern) gegen Gebüh — 78 74 
11 (an Heimatlose) gebührenfrein. 49 57 
Die folgende Aufstellung gibt Aufschluß über Zahl und Erledigung der von auswärtigen 
Gemeinden an den hiesigen Stadtmagistrat sowie vom hiesigen Stadtmagistrat an auswöärtige 
Gemeinden gestellten Anträge auf Verleihung des Heimatrechtes nach Artikel 8 des Heimat— 
gesetzes für die Jabre 1913 und 1914. 
Jahr 
1913 
1914 
1913 
1914 
Es wurden Anträge 
Davon wurden erledigt durch 
Von den Ver 
leihungen erfolgten 
bo 
neu Vorjahre zusammen! 
erhoben über- behandelt 
nommen 
gegen gebühren⸗ 
Gebühr frei 
J. Anträge auswärtiger Gemeinden an den Stadtmaaistrat Nürnberg 
Übertrag 
auf das 
folgende 
Jahr 
Verleih— 
ung des 
Heimat⸗ 
rechtos 
943 135 1078 293 
798 133 931 144 
118 
92 
152 
109 
534 23 295 
586 251 335 
Anträge des Stadtmagistrats Nürnberq an auswärtiage Gemeinden 
231 231 
37 30 7 
5 
43 
Auf Grund der Niederlassung in Nürnberg bezw. der vorausgegangenen Heimat—⸗ 
zusicherung haben die bayerische Staatsangehöriakeit erworben: 244 308 männliche. 2281312 
weibliche, zusammen 472 620 Personen. 
Darunter waren: Angehörige deutscher Bundesstaaten 3521575, Angebörige sonstiger 
europäischer Staaten 1181 38, Amerikaner — —, Heimatlose 217. 
Unter der Gesamtzabl waren: 
1913 1914 1913 
110 189 selbständige Angehörige deutscher Bundesstaaten nebst 242 
34 7 F sonstiger europ. Staaten 84 
— — Amerikaner 
2 3 Heimatlose — 4 — 
146 199 Selbständige nebst 326 421 Familienmitgliedern. 
Die 110189 Angehörigen deutscher Bundesstgaten verteilen sich folgendermaßen: 
44 157 Preußen, 1637 Sachsen, 2057 Württemberg, 4118 Baden, 313 Hessen, 112 
Sachsen-Weimar, — 2 Braunschweig, 318 Sachsen-Meiningen, 21,1 Sachsen-Altenburg, 
913 Sachsen-Coburg-Gotha, — 2 Anhalt, 34 Schwarzburg-Rudolstadt, 41 — Reuß 
iüngere Linie, — 2 Hamburg, — 1 Bremen, 112 Elsaß,-Lothringen. 
Bürgerrecht. An den im Verwaltungsbericht 1902 Seite 105 ff. mitgeteilten Vollzugs⸗ 
vorschriften (Anderungen siehe Verwaltungsbericht 1904 Seite 73, 1906 Seite 172, 1907 Seite 
81, 1910 Seite 58, 1912 Seite 57) erfolgte im Jahre 1913 eine weitere Abänderung, während 
sie im Jahre 1914 unverändert blieben.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.