Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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AorschOm 
der Bürgerjhaft die Ausgaben mit. den CinnahHmen. in ein befferes 
Berhältniz zu feben, Mein, ‚die „immer... enpfindlidher gewordene 
AHonahnte do ler Bffentlichen Sefälle und fonderlich des, ‚1heils durch 
de alzuhäufigen Gebrauch der warmen. Getränke, theils aus andern 
hefannten: Urfachen. fich täglich vermindernden Umgeldes, Haben ohne 
(ängeun. Muffub ein; anderweites Surrogatum ZUE unumgänglichert 
Mothwendigkeit gemacht, a 3 
NihtS als wahre- pflidhtmüßige Borjorge für die unter, {9 
vielerlei Harte: Schiefjalen . doch. noch immer Bewirtt, und nächft 
göttlichen: Onadeubeiftand und 390, Nömijch., Kaiferlihen. Majeftät 
mächtigen. Schuß, zuverfichtlich nod). ferner zu. bewirfende Aufrecht: 
haktımg des. Baterlandes ‚für. das: eigene. Fünftige Wohl eines jeden 
und für-die Srundlegung zuflgnftiger Erleidterung der Bürger[haft; 
‘ind. Glio die Beivegurjachen der gedadjten Steuer , welde zugleid 
eine Probe abgeben wird, wie, viele gute, treuc und auf das Wobht 
deß. gemeinen Wejens und ihrer eigenen Dachkommenjchaft ‚reblich 
bedachte Einwohner hiefige Stadt anno) in fih. foliche? Und Sa 
hieber Niemand über Kräften. fich befchwert finden wird, mit armen 
mittellojen- Wittfrauen. und Waijen, dann außer Nahrung, Ver: 
bienft und in Armuth., ftehenden ‚Handwerksleuten ein billiges Um: 
hen getragen; . die Handwerksgejellen und Jungen aber; ohnerachtet 
olde bei den vormaligen.. Extra: Steuern jederzeit mit beizuzichen, 
gewöhnlig gewefen mar, : dernralen gänzlid) frei gelafjen werden 
lollen „fo verfichet Sin ; Hochlöblider Nath, Jih um fo gewiffer, 
daß diejenigen, jo. ‚yon Öott, vor andern gefegnet find, ihre Ärmere 
Mitbürger dejto edehmüthiger freiwillig übertragen ,, alle, und jede 
aber, für. allent,, was nur. immer Unruhe der Unordnung heißen 
mag ,. fi aufs forgfältigjte zu. hüten, und aud) andere davon ab: 
zuhalten, pflichtnäßig beeifert; fein werden. . , 
Deeretum in‘ Senatu, den 15. April 1786. 
Jussu der Herren Biertelmpifkere SohHwohlgeb. Gnaden foll die 
Gireulierung , diefes - Oberherrlichen Mandati zur Durchlefung und 
Mamen& = Unterfchrift, obnbefchwert Befurgen, Serr GSaffenbaupt- 
mann- NN. 5 “ ©? 
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