Objekt: Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens des Ärztlichen Vereins Nürnberg

Wie der Friede mit dem Jahr 1867 in die Welt gezogen war, so traten auch 
in dem Vereinsleben friedliche Strömungen ein, die volle 3 Jahre anhielten 
Während derselben war die Vereinsleitung in den Händen des Dr. G. Merkel. 
Das Amt der Schriftführer hatten die Dr. Dr. Solger und Goeschel, vom 
jahr 1868 an an Stelle des ersteren Dr. Heller übernommen. 
Anforderungen von Aussen wurden an den Verein nicht gestellt, 
dagegen gab er selbst nach Aussen hin verschiedene Anregungen zur Ver- 
Jesserung der sanitären Verhältnisse der Stadt. Der Ausgangspunkt dieser 
Bewegung muss auf die in der Frankfurter Naturforscher-Versammlung ent- 
standene Hygienische Sektion zurückgeführt werden, der einige Vereins- 
mitglieder beigewohnt hatten. Auf Grund der dort gewonnenen Anschauung, 
auf Grund der Ueberzeugung, dass für die Vielseitigkeit der hygienischen 
Probleme das Wissen des Arztes allein nicht ausreiche, wurde die Bildung 
einer technischen Commission, die nicht nur aus Vereinsmitgliedern bestehen 
solle, beantragt. In Folge dieses Antrages bildete sich dieselbe und vereinigte 
.n sich verschiedene Mitglieder des ärztlichen Vereines und des Gewerbe- 
vereines. Von den vielseitigen Anregungen, die von den dort gepflogenen 
Berathungen und Verhandlungen ausgingen, mag nur erwähnt werden die 
Canalisation der Stadt, das Abfuhrsystem, die Statistik über Typhus-Mortalität 
und -Morbilität, über die polizeiliche Beaufsichtigung des Verkaufes giftiger 
Farben, über die Einwirkung des Gaswerkes auf Wasser und Boden etc. etc. 
in dem gleichen Sinne wurde im November 1868 der Antrag gestellt, 
dass der in der Bildung begriffenen Schulcommission auch ein Arzt bei- 
Zegeben werden solle, 
Ueber dieser fruchtbaren Thätigkeit auf dem Boden der Hygiene 
wurden die speziellen Ärztlichen Interessen nicht aus den Augen verloren. 
Der bisherige Modus der hausärztlichen Zeugnisse für Lebensver- 
sicherungsanstalten bedurfte einer Verbesserung in so ferne, dass dieselben 
aur mit ausdrücklicher Zustimmung des Deklaranten ausgestellt werden 
können und dürfen, Nach längeren Debatten wurden diesbezügliche Anträge 
von den Lebensversicherungsanstalten angenommen. Das Gleiche war der 
Fall bei den Krankenvereinen, die die beabsichtigte Aufstellung von Ver- 
trauensärzten aufgaben, nachdem sich sämmtliche Vereinsmitglieder bereit 
erklärten, über die von ihnen behandelten Kranken die nöthigen Aufschlüsse 
;elbst geben zu wollen. 
Wie der Verein solchen Instituten gegenüber seine Beziehungen klar 
1egte und verbesserte, so hielt Cr es auch für nöthig, sich vor schlimmen 
Cinflüssen der Freizügigkeit dadurch zu schützen, dass er von dem Auf- 
nahımscandidaten ‚ein persönliches Erscheinen in einer Sitzung verlangte. 
Wieder ein Beweis für die Sorglichkeit, mit welcher sich der Verein vor 
licht zusagenden Elementen zu bewahren suchte 
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