7
.&
galt für die Arbeiterfhaft Mährens und der Hanfaftädte,
wurde in Higa fo gut wie in Ulm beachtet und befolgt.
So zuwider dem Nürnberger Rat die Bewegung der
Handwerkagefellen war, fo Hatte doch ein Jahrhundert heftiger
Kämpfe ihn belehrt, daß die Gefellen]haft an ihren Ver-
händen fefthielt. Was fie den Meiftern und dem Stadt:
regiment abgerungen hatten, Jo geringfügig e8 auch erfdhien,
to forgjanm das Erlaubte abgegrenzt und übermacht war,
der Kern, um den fi die mittelalterliche Gewerkjchaft
fryitallifierte, mar gefehaffen. Mit reidhem Inhalt wurde die
mwiderftrcbende Form erfüllt, und die Fünfmänner des Rugs-
amt3 wußten gar wohl, daß fie die in verfhwiegener Mus:
iprache, int ftillen gefaßten Befchlüffe der Gefellen nicht
zu hindern vermochten. So hatte man au SJahrzehnute
lang die Dinge gehen lafjen und daS geduldet, was man
nicht abzuftellen wagte. Der Reihsabfdhied von 1548 gab
Anitoß zu einem ftadtftaatlidhen Eingriff. Viel Rapier
wurde verfchrieben, zahlreidhe Verläffe wurden in die Rats:
bücher eingetragen, eine Vernehmung und eine Erhebung
folgte der andern, die Diplomatie am FKaiferlihen Hofe und
die Näte der füdweftdeutfchen Reichsftäbte verhandelten, die
ganze Autorität der Regierungen ward aufgeboten. 1lnd das
Ergebni8? „Die Unterdrückung der Sefelenverbände,“ fagt
irgendwo Schmoller, „Konnte fo wenig gelingen, al$ heute
eine Unterbriüchung der Arbeiter: und Gewerkvereine. E3 lag
zu jehr in der Natur der Sache, daß bei der zunehmenden Ab-
[Oließung der Meifterverbände die Knete fih ebenfall? zu-
Jammenichloffen.“
Sin Briefwedhfel zwifdhen dem Rat von Ulın und dem
Nürnberger Nat !7° offenbart die Verlegenheiten, in die der
Zufanmenfchluß der Gefellen die Stadtreaierungen brachte.