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Rat mit nichten gedulden, dass er und andere seins Klosters Ver-
wandte oder andere einem Rat Zugehörige, dieselben Gebräuche
weder heimlich oder öffentlich einer andern Gestalt vornehmen, denn
es in beiden Pfarrkirchen ungefährlich gehalten werde“ 1. 1531
verbot der Rat den Clarissinnen die fernere Ausübung des Gottes-
dienstes nach der alten Weise ?), ebenso wurde in der dem deutschen
Orden gehörigen St. Jacobskirche auf Verlangen „der Hauptleut der
Gassen umb St. Jacobs Kirchen“ ein evangelischer Prediger einge-
setzt ?).. Als die neue Kirchenordnung erschien, mussten die Klöster
dieselbe annehmen, und als sich der Deutschherrnorden dagegen
sträubte, erklärte ihm der Rat, dass er auf Kosten des Ordens den
Gottesdienst halten lassen werde*), und brach den Widerstand °). Da-
gegen gelang es nicht, über den passiven Widerstand der Nonnen
in Pillenreuth Herr zu werden, wo sich kein evangelischer Prediger
halten konnte %). Da keine neue Aufnahme erfolgen durfte, starb
der letzte Conventuale 1562 im Barfüsserkloster, die letzte Nonne
1596 bei St. Katharina.
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V. Die finanzielle Seite der Visitation.
Unwillkürlich aber erhebt sich nun die Frage nach der Ver-
wendung des säcularisierten Klosterguts: ferner aber. hatte ja die
neue Kirchenordnung einer Menge Messestipendien, Jahrtagsstif-
tungen etc. Zweck und. Inhalt genommen, was geschah mit diesen
arledigten. Stiftungen? Wenigstens in Ansbach erstreckte sich die
Fürsorge der Visitatoren auch auf diesen Punkt. In Nürnberg, in
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1) Nürnberger Ratsverlässe N fol. 268, 10. Nov. 28.
2) Löhe, Erinnerungen aus der Reformationsgeschichte von Fran-
ken, S. 97. |
3) Memorial in Sachen deß Hochlöblichen Ritterlichen Teutschen
Ordens Contra Burgermeister vnd. Raht deß H. Reichs Stadt Nürnberg ete.
ohne Angabe des Verf. und Druckers.
4) Ratschlagbuch Nr. 7 f. 279 ff.
5) Memorial,
5) Grieninger, Kloster Pillenreuth, Blätter f. bayr. Kirchengeschichte,
2. Jahre. S. 35.