Metadata: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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Rat mit nichten gedulden, dass er und andere seins Klosters Ver- 
wandte oder andere einem Rat Zugehörige, dieselben Gebräuche 
weder heimlich oder öffentlich einer andern Gestalt vornehmen, denn 
es in beiden Pfarrkirchen ungefährlich gehalten werde“ 1. 1531 
verbot der Rat den Clarissinnen die fernere Ausübung des Gottes- 
dienstes nach der alten Weise ?), ebenso wurde in der dem deutschen 
Orden gehörigen St. Jacobskirche auf Verlangen „der Hauptleut der 
Gassen umb St. Jacobs Kirchen“ ein evangelischer Prediger einge- 
setzt ?).. Als die neue Kirchenordnung erschien, mussten die Klöster 
dieselbe annehmen, und als sich der Deutschherrnorden dagegen 
sträubte, erklärte ihm der Rat, dass er auf Kosten des Ordens den 
Gottesdienst halten lassen werde*), und brach den Widerstand °). Da- 
gegen gelang es nicht, über den passiven Widerstand der Nonnen 
in Pillenreuth Herr zu werden, wo sich kein evangelischer Prediger 
halten konnte %). Da keine neue Aufnahme erfolgen durfte, starb 
der letzte Conventuale 1562 im Barfüsserkloster, die letzte Nonne 
1596 bei St. Katharina. 
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V. Die finanzielle Seite der Visitation. 
Unwillkürlich aber erhebt sich nun die Frage nach der Ver- 
wendung des säcularisierten Klosterguts: ferner aber. hatte ja die 
neue Kirchenordnung einer Menge Messestipendien, Jahrtagsstif- 
tungen etc. Zweck und. Inhalt genommen, was geschah mit diesen 
arledigten. Stiftungen? Wenigstens in Ansbach erstreckte sich die 
Fürsorge der Visitatoren auch auf diesen Punkt. In Nürnberg, in 
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1) Nürnberger Ratsverlässe N fol. 268, 10. Nov. 28. 
2) Löhe, Erinnerungen aus der Reformationsgeschichte von Fran- 
ken, S. 97. | 
3) Memorial in Sachen deß Hochlöblichen Ritterlichen Teutschen 
Ordens Contra Burgermeister vnd. Raht deß H. Reichs Stadt Nürnberg ete. 
ohne Angabe des Verf. und Druckers. 
4) Ratschlagbuch Nr. 7 f. 279 ff. 
5) Memorial, 
5) Grieninger, Kloster Pillenreuth, Blätter f. bayr. Kirchengeschichte, 
2. Jahre. S. 35.
	        
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