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8 Wohnungen der Baugenossenschaft der Kriegsbeschädieten in
Reichelsdorf, A Wohnungen der Baugsnossenschaft Kahlbor 2 Woh-
Era, 99% Gemeinde Reichelsdorf, 1 Wohnung eines Privaten in
Reichelsdorf und 2 Wohnungen von zwei Privaten in Eibach.
Nach der Einverleibung wurden Landes-- und Gemeindedarlehen
1922 bewilligt für die Bauten der Baugenossenschaften: Volkswohl
Eibach mit 4 Wohnungen; Lindenhain Röthenbach mit 2 Wohnungen,
Eibach mit 4 Wohnungen; ferner für die Bauten von 4 Privaten in
Reichelsdorf mit 5 Wohnungen, von‘l Privaten in Röthenbach mit
1 Wohnung, von l Privaten in Krottenbach mit 1 Wohnung.
. Das gesamte Bauprogramm 1922 der Stadt Nürnberg umfaßte so-
mit 492 Wohnungen.
Jm Laufe des Jahres wurde Mohn ung Sing Privaten in Nürnberg
unter ent ehg, (°5 Darlehen freigege en, 2 Private in Reichels-
dorf haben auf die Darlehen verzichtet bezw. die erhaltenen Vor-
schüsse zurückbezahlt, so daß schließlich 1922 im ganzen 489 Woh-
Bungen mit Beihilfen asus öffentlichen Mitteln gebaut wurden.
Hinsichtlich der Aufbrinzung der Mittel zur Durchführung des
Bauprogrammes 1922 ergaben sich mit der fortschreitenden Geldent-
wer ung wachsende Schwierigkeiten.
= Der Betrag der Landesdarlehen, die areprünglich für 730 Woh-
nungen zugesagt waren, wurde im Aprıl 1922 auf 25 400 000 # be-
schränkt, sodaß schon deshalb die Zahl der Wohnungen um etwa 25
zu verringern war. Die Landesdarlehen wurden RES zum dreifachen
Einheitssatze gewährt.Der Höchssatz wurde im Juli 1922 auf das
S-fache, im August 1922 auf das 10-fache, im Dezember 1922 auf das
QZ0-fache des a ESERSReEn te DE U ENT UNS, YO VOr-
schüssen auf das Z0-fache Landesdarlehen wurden der Stadt vom
Ministerium 100 Millionen Mark überwiesen. |
Dar TOR Lg SPC LUDE der Bauten kann jetzt eine weitere Erhö-
hung des Landesdurlehens bis zum 200-fachen Betrag des Einheits-
satzes, aber nicht über Y3 des durch Zuschüsse aus öffentlichen
Mitteln zu deckenden Bauaufwandes hinaus Es TähTe werden, außerdem
wird zur Entlastung der Gemeinde ein Reichszuschuß in gleicher
Höhe wie das Lam esdarlehen bewilligt. Die Aufbringung des nach U
Abzug des Landesdarlehens und Reichszuschusses verbleibenden Bauauf-
wandes obliegt der Gemeinde ad dem Bauherrn; Dieser ist mit minde-
stens 110, wenn möglich mit Y4 der Gesamtkosten zu beteiligen, Jn
Seinen Eat enee 10 der Ertragswert für eine 70 gm. Wohnung minde-
stens 500 000 K, d. s. für l qm Wohnfläche rund Ka
. Zur Gewährung von Vorschüssen für die Erhöhung der Landesdar-
lehen über den 20-fachen Satz hinaus sind der Gemeinde vorläufig
100 Millionen überwiesen. .
Zur Aufbringung. der als Gemeindedarlehen benötigten Mittel,
die auf dem Anlehenswege nicht beschafft werden können, wurde der’
Eee iriche Zuschlag Zur Wohnungsbauab gabe im Laufe des Jahres für
je u etehener yorha iszahlen von. 75 da f 295 2, für die Areal-
steuerverhältniszahlen von 400 % auf 900 % erhöht, Sa
Bei A TE RSNSD nA STERULS Wolter B8SLgen ten Arfuand Sür
die Fertigstellung der Darlehensbauten 1921 und 1922 ist jedoch
auch der frtrag der erbönten Zuschläge völlig ungenügend. ES wer,
den deshalb die gemeindlichen Zuschläge zur Sr ORANS 1923
in beträchtlichem Umfange zur Deckung der Gemeindedarlehen für die
Nohnungsbauten 1922 heranzuziehen sein. ,
N Surch die Gewährung der Landesdarlehen. bis zum. 200-fachen‘
Einheitssatze und von Reichszuschüssen in der Höhe des Landesdar-”
lehens zur Fertigstellung der Bauten 1922, auch durch die Erhöhung
des Ertrags-Wertes für dieselben, wird allerdings die Gemeinde ent-
lastet weten DL LESERN kann der Umfang der BES z.Zt.
jedoch nicht angegeben werden,da Te TS RUB NDT Er ng wog%
Zach den Verhältnissen des einzelnen Falles zu berechnen sind und
vom Ministerium. endgültig festgesetzt werden.