Vermahnung an die Jewlingen. 265
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CAPUT XXVII.
Vermahnung vud Bitte an alle vnd
allerley Newlingen.
Jeweil dann nun deme also / wie
5 außfuͤhrlich abgehandelt ist / Als kan ich
Dnmcht fuͤruͤber / ich muß mich zu euch keh⸗
ren / die man Newlingen nennet / vnd mie
ench reden: Jedoch will ichs nicht than mit solchem
verbittertem vnnd von euch abgekehrtem Gemuͤth /
wie ewrer etliche pflegen. Dann ob jhr schon durch
diesen Brieff von mir habt angezeichnet werden
muͤssen / weil ihr dem Apostolischem Wort deß Her⸗
ren in vielen Stuͤcken / wie nun erwiesen / nicht ge⸗
horsamb / sondern zu wider seyd / thut vnd redet / in
der Lehre vnd mit einem boͤsen Proceß / dardurch jhr
auß gehet von einer solchen Kirch / die durchauß
nichts gemeines hat mit Babel / vnd dieselbe gleich⸗
wol laͤftert / wie auch alle andere / also daß ich meines
Theils miteuch dißfals nichts zu schaffen haben
kan noch wil / biß dz jhr Schamroth werdet:
So will ich dannoch euch nichtin das gemein
fuͤr Feinde halten / seondern zum Bischluß
vermahnen / als Bruͤder / nach dem Befelch
Panlian alle Chriftliche Bischoffen vnnd jhre Ge⸗
meinden / ꝛ. Thess. 2. v.n 445. Sintemahl ich nicht
Ruv zweiffele /