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Von der Rach vnd widervergeltung. 15
ongerechten Gerechtigkeit ist Nicht zwar als wann
es nicht recht were mit widervergelten durch Raa⸗
che zu thun / was das Gesetz zulaͤst / sendern dieweil
die Rachgierigkeit deß Menschen mangelhafft ist /
(oder leichtlich vbertritt / vnnd zu weit gehet) vnnd
derhalben vielmehr der Obrigkeit gebuͤhret in die⸗
sen Dingen zwischen dem Menschen ein Vrtheil
zufaͤllen / als daß ein frommer Mensch selber begeh⸗
—
de also boͤses mit boͤsem vergelten: Aber der Richter
vbet solche Rache nicht auß wohlgefallen eines an⸗
dern Vngluͤcks (welches were boͤses mit boͤsem ver⸗
gelten) sondern auß Liebe der Gerechtigkeit. Dieses
ist auch eben vnser Meynung.
II. Die Rache ist Gottes / das ist wahr /
aber darauß folget nicht / daß man sich gegen seine
Feinde im Nothfall nicht wehren solle / eben so we⸗
nig als auß dem folget / Die Erde ist deß Herrn
Psalm. 24. ver. 1. daß wir die Erde nicht brauchen /
fioch mit Fuͤssen darauff wandeln sollen: Oder eben
so wenig als auß dem folget / das Gerichtampt
ist Gottes / Deut. I. v. 17. daß nicht erlaubt
oͤh das Gerichtampt zu fuͤhren: Sondern allein
daß folget / daß niemand Raach vben soll / als allein
her jenige / dem es Gott befiehlt / od dem er die Voll⸗
macht gibt an seiner statt dieselbe zu vben / vnd zwar
dergestalt / wie ers jhm befiehlt. Dieweil aber Gott
der HErr der Obrigkeit solche Gewalt auffgetra⸗
zen / nemblich das Schwerdt zu brauchen / daß sie
eyn soll ein Raͤcherin zur Straff vber den drbise
thlit /