238 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
Kufe voll auf einmal brauen, und ein neues Gebräu darf immer erst dann
in Angriff genommen werden, wenn das alte bis zum letzten Tropfen aus-
zeschenkt ist.
Das Weinungeld ist nach der Qualität des zu versteuernden Weins
abgestuft. Der in Franken, am Neckar, an der Tauber und längs der
Bergstrafse gewachsene leichte Landwein zahlt vom Fuder zwei Gulden;
ler schwere Klsässer- und rheingauische Wein drei Gulden; der aus
Rivoglio, dem Veltlin, Bassano und Chiavenna sechs Gulden; Malvasier,
Aumany und griechischer Wein endlich acht Gulden‘). Das Weinungeld
wird entweder auf dem Weinmarkt oder in den Weinkellern erhoben. Der
Weinmarkt ist der Hauptort für den Weingrofshandel. Hierher mulfs
1) Eine Falsches und Richtiges durch einander mischende Chronik des XV. Jahr-
aunderts (Chron. IV. pg. 152) notiert zum Jahre 1435: „Des Jahrs legt man zwen
Währungsgulden zu Ungeld auf den Wein. Item so hatte man nach der Hussen-
Aucht (1430) auch zwen Währungsgulden darauf gelegt‘. Von einer derartigen Er-
aöhung des Ungelds erfahren wir sonst nichts. Wohl aber buchen die Jahresregister
als Gesamteinnahme aus dem Ungeld für
1421 14020.90 % 1431 23 585.55 &%
1422 19875.15 ,, 1432 14595.40 ,,
423 13548.95 ,, ‘433 13485.30 „
1424 13027.10 ,, 1434 9726.70 ,,
[425 22549.75 ,, 1435 7906.95 ,,
1426 22269.85 ,, 1436 12751.85 ,,
1427 14177.25 ,, 1437 9529.35 ,,
1428 15228.— ,, 1438 7035.20 ,,
1429 14.948,90 ,, L439 13403.10 ,,
1430 15617.05 , 1440 9724.10 ,,
Tiernach ist zwar im Jahre nach der Hussenflucht, nämlich 1431, vorübergehend eine
sehr erhebliche Steigerung des Ungelds zu bemerken, die wohl eine zeitweilige Er-
höhung des Ungelds möglich erscheinen liefse. Ebensowohl läfst sie sich aber auch
aus dem Umstand erklären, dafs im genannten Jahre eine grofse Menge flüchtigen
Volks in der Stadt weilte, welches dort Schutz gegen die im Lande plündernden
Tussiten suchte. Die Einwohnerschaft Nürnbergs wuchs damals so mächtig an, dafs
lie Mühlen in der Stadt nicht mehr ausreichten, um sie mit Mehl zu versorgen.
Dies mufste eine entsprechende Steigerung des Wein- und Bierkonsums, und damit
3in plötzliches Emporschnellen der Ungeldeinnahme, wie wir es bereits in den Jahren
L425 und 1426 beobachten können, zur Folge haben. Bei einer gleichzeitigen Ver-
dopplung des Ungelds würde demnach die Ungeldeinnahme des Jahres 1431, welche
durch die der Jahre 1425 und 1426 nahezu erreicht wird, auffällig gering erscheinen.
Das Jahr 1435 weist einen aufsergewöhnlich geringen Ungeldertrag auf. Zwar schnellt
derselbe im folgenden Jahre beträchtlich in die Höhe, doch bleibt auch die Ein-
nahme dieses Jahres noch immer hinter den Durchschnitt der zwanziger Jahre und
ainter dem Ertrag der Jahre 1432, 1433 und 1439 zurück, sodafs eine vorübergehende
Verdopplung des Ungeldsatzes gerade für dieses Jahr sehr wenig glaublich erscheint.