gezogen habe (P. 239); doch ist v. Stichaner unerklär-
licherweise der Sache nicht nachgegangen. Nach Mit-
teilung eines badischen höheren Polizeibeamten an Bart-
ning hat sich die Kommission auf einer dienstlichen Reise
nach Wien befunden, wohin aber der Weg über Stuttgart
und München, nimmermehr über Ansbach führte. Auch
habe man in Ansbach nur einen Tag sich aufgehalten.
Nach dem Mannheimer Tagblatt vom 6. Juli 1928 sind
es sechs Tage gewesen. Aber auch ein Tag abseits des
natürlichen Reisewegs wäre vielsagend! Dem Minister
ist die Sache verdächtig. Er will aber vorerst seinen
Verdacht nicht allzu offen äußern und bemäntelt ihn
sogar durch die Bemerkung über die ‚„Ehrwürdigkeit‘“
von Reitzensteins. Hier sei angemerkt, daß nach meinen
Ermittlungen eine Freifrau v. Reitzenstein geb. Freiin
v. Seefried auf Buttenheim das Schloßgut Reuth bei
Erbendorf in der Oberpfalz besitzt. Als vermutliche
Gattin eines Nachkommen des Ministers v. Reitzenstein
könnte sie aus der Familientradition mancherlei Kenntnis
zur Hauser-Sache besitzen. Offenbar ist sie die „„Baronesse
auf dem Schlosse zu R‘“ (Reuth), der Klara Hofer S. 259
ihres Buches die volle Kenntnis des Geheimnisses um K. H.
beimißt.
An dieser Stelle möchte ich folgendes einschalten:
Aus dem Nachlasse Bartnings liegen mir Dutzende von
Briefkonvoluten in nicht weniger als 10 Aktenheften vor,
die seinen Briefwechsel mit Fragern und wohlmeinenden
Ratgebern in der H.-Sache enthalten, zur Prüfung dahin,
ob sich daraus noch weitere Anhalte für H.s Prinzentum
gewinnen lassen. Die Ausbeute ist gering, von Bartning
selbst mit kaum 10 Prozent angegeben. So scharfsinnig
die von ihm erteilten Auskünfte und gestellten Fragen
ind, so wenig Wertvolles hat ihm diese mit unendlichen