Auch Eberhardt faselt.
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sorgung gegeben hat, hierbei die Hand im Spiel gehabt haben müsse.“
Balthasar Dehler hat gewiß niemals geahnt, daß er 1849 als zwei—
facher Meuchelmörder verleumdet werden könnte, weil 1811 — Frau
Magdalena Pirrot in seinem Hause gewohnt hat! Eberhardt ist
mit dieser Leistung so vollständig auf die Stufe eines Daumer
herabgesunken, daß er so fortfährt: „Wahrscheinlich hat die vortreff⸗
liche Natur unseres Findlings allen Verwahrlosungen widerstanden
und den Pflegevater (Dehler!) nach dem Ableben des Domherrn
(also um 1821)) veranlaßt, seinen Zögling aus dem Hause zu
schaffen und ihn seinem Schicksale preiszugeben. Der Forstmeister
Ditzel versicherte, von dem Tode des Ferdinand Königsheim nichts
zu wissen und seiner Tante, der Frau v. Alzer, hiervon niemals
eine Silbe geschrieben zu haben.“ Ein wunderbares Argument! Ende
1849 klopfte Eberhardt mit seinen sogenannten „Akten“ bei dem
Archivsekretär Zimmermann in Hannover an, um dieselben für eine
Zeitung zu verwenden. Er hätte das schon längst selbst besorgt,
wenn er nicht befürchten müßte, „unrichtig beurteilt und angefeindet
zu werden.“ (Lebte der „Chirurg“ noch?) Der Brief beschuldigt
das Untersuchungsgericht in Ansbach nichts gethan zu haben,
was zur Aufklärung der Sache hätte dienen können. Und ob „Hickel,
der von Lord Stanhope für die Beaufsichtigung und Beschützung des
Kaspar jährlich 600 Gulden bezogen haben soll, besorgt hat, daß
seinem Schützling durch mich (Eberhardt) die Maske abgenommen
werden durfte, wenn er mit demselben länger in Gotha verweile, wer
kann dieses wissen!“ Eberhardt verharrte bei seiner Ansicht: „Daß
—VDV00
wohl zu bezweifeln.“ Zimmermann lehnte den 15. Februar 1850
ab, Gebrauch von den Akten zu machen, „indem Sachsen (E. sollte
nach Dresden gehen) sehr nah liiert ist mit Bavern. und ebenso
gegenwärtig mit Hannover.“
Noch im Jahre 18858 versuchte ein gewisser Dorfinger, der bis
1832 Wirt auf dem Drechselsgarten bei Ansbach gewesen war, 1853
aber wegen Majestätsbeleidigung zu Klosterebrach gefangen saß, durch
eine (anachronistische) Selbstanklage wegen Teilnahme an der Ermor—
dung Hausers aus der unbehaglichen Strafanstalt wegzukommen.