Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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Recht zu einer solchen in Anspruch nahm. Decrgleichen 
Streitigkeiten hatten sich öfters zwischen Sachsen-Lauenburg 
und Sachsen-Wittenberg erhoben, eben so in den bayrischen 
Fürstenhäusern, bei welchen bereits Kaiser Ludwig angeordnet, 
daß beide abwechselnd die Churstimme führen sollten, da 
sich aber bald die Pfälzische wieder in mehrere Nebenlinien 
spaltete, ging der Streit von Neuem an. 
Durch die goldne Bulle wurde nun festgesetzt, daß die 
Churstimmen auf den Churlanden haften, und diese selbst 
untheilbar und nur nach dem Rechte der Erstgeburt vererbt 
werden sollten. Die Churlande waren: die drei geistlichen: 
Mainz, Trier und Köln, die vier weltlichen: Böhmen, 
Sachsen-Wittenberg, Brandenburg und Pfalzbayern. 
Mächtige Fürsten, wie z. B. die Herzoge von Oestreich, 
sahen sich nun aber aus diesem Collegium ganz ausgeschlossen, 
und als die Churfürsten, die Karl „kaiserliche Weinreben und 
die nächsten Glieder des Kaiserthums, die, so sie zerquetscht 
wären, der Bau des Kaiserthums zumal fällig würde,“ ferner 
„die sieben leuchtenden Kerzenleuchter des Kaiserthums, durch 
die es soll erleuchtet werden in Einigkeit der sieben Gaben 
des heiligen Geistes“ nannte, mit besondern Vorrechten und 
Gerechtsamen ausgestattet wurden, so konnte es nicht fehlen, 
daß der Neid, die Eifersucht der übrigen Fürsten erwachte, 
und durch jenes Gesetz die gewünschte Einigkeit durchaus 
nicht erreicht wurde, eine Ausgleichung jener Streitigkeiten 
nicht zu Stande gekommen ist, da Karl überdies eine Hauptquelle 
derselben fast gänzlich außer Auge gelassen hatte, die Frage 
nämlich, welche die Einmischung des Papstes in die Wahl 
eines römischen Königs betraf, eine Einwirkung, die sich 
stets so nachtheilig für das Reich gezeigt hatte, daß sie vor 
allem hätte beseitigt werden sollen, wenn überhaupt von 
Friede und Einigkeit bei der genannten Wahl die Rede sein 
fonnte. 
Ueber andere innere Angelegenheiten verbreitete sich die
	        
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