Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Gemeindevertretung und Verwaltung. 
gehalt in Ortsklasse A ohne örtlichen Sonderzuschlag (Nürnberg) bezog, erhielt nach dieser 
Regelung ohne Berücksichtigung der Einkommensteuer 
in Besoldungsgruppe —III V VII X XIII 
»om Hundert von 1913 73,8 66.2 46,8 43,8 41,2 
Durch die gegenüber 19183 nach oben stark gestaffelte Einkommensteuer verringerte sich 
das Realeinkommen der Beamten der oberen Besoldungsgruppen verhältnismäßig noch mehr 
gegenüber dem der unteren Besoldungsgruppen. Trotzdem stellte diese Regelung gegenüber 
den früheren neben einer allgemeinen Erhöhung der Bezüge auch eine gewisse Besserstellung 
der mittleren und höheren Besoldungsgruppen dar. 
Die Gehaltssätze der rückwirkend ab 1. Dezember 1923 in Kraft getretenen Goldbesoldungs— 
afel behielten bis zum Schlusse des Rechnungsjahres unverändert ihre Geltung; sie sind 
tachstehend abgedruckt. 
Als pensionsfähige Grundgehälter wurden ab 1. Dezember 1923 gewährt: 
Be⸗ 
oldungs— 
gruppe 
Jahresgrundgehalt in Goldmark im 
haui2 83u. 4. 3. u. 6. 7. u. 8. 9. u. 10. 11. u. 12. 18. u. 14. 15. u. 16. 17. u. ff. 
J Besoldungsdienstjahr 
306 
366 
26 
34 
378 
152 
380 
620 
890 
2250 
—2610 
3060 
3750 
630 654 
390 720 
762 792 
370 906 
020 1062 
200 1248 
440 1500 
710 —1770 
1980 2070 
2370 2460 
2730 2850 
3240 3420 
—1050 4350 
6834 7714 
750 780 
822 88582 
942 978 
(104 1146 
12906 1344 
1860 620 
1800 1920 
2160 2250 
2580 2670 
2970 3120 
33570 3720 
14650 4950 
738 
310 
882 
1014 
1188 
1392 
—1680 
2010 
2340 
2790 
3240 
3900 
762 
840 
912 
1050 
1230 
1440 
1740 
2070 
2430 
2880 
3360 
1080 
786 810 
864 888 
942 972 
1080 1110 
1266 1302 
1488 1536 
1800 1860 
2160 
2520 
3000 
3480 
2 
Die jährlichen Ortszuschläge für die Beamten mit dem Amtssitz in Nürnberg 
betrugen bei einem Grundgehalt (in Goldmark) von fährlich 
bis 
726 
4328 
02 
über 
726 
bis 
834 
5 
126 
über 
834 
bis 
978 
über 
978 
bis 
1200 
über über 
1200 1890 über 
bis bis 2970 
1890 2970 
Gold-Mark 
iusß 210 0 U— 
Hiervon waren pensionsfähig: 
150 174 198 228 252 
300 
Als jährliche Kinderzuschläge wurden in allen Ortsklassen bezahlt für Kinder bis zum 
6. Lebensjahr 132, von da bis zum 14. Lebensjahr 150 und von da bis zum 21. Lebensiahr 
168 Goldmark.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.