Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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Das in dieser Verordnung erwähnte Frauenhaus befand 
sich im sogenannten Mauckenthal, dem jetzigen Frauengäß— 
chen; schon zu Anfang des XV. Jahrhunderts wird dasselbe 
Ewähnt, dem Kürschnergesellen Paul Meichsner wird die 
— Stadt ein Jahr lang auf 5 Meil wegs verboten, weil er am 
Ac--A--Allerheiligen Abend ins Frauenhaus gegangen ( 1403); eben 
αα so wurde einem Juden Mardocheus die Stadt auf ewig 
2 75 verboten, weil er in das gemeine Frauenhaus gegangen. 
1406.) 
*Diese privilegirten Dirnen wurden in ihren eigenthüm— 
lichen Rechten gewissermaßen beschützt, doch sind dieselben in 
spätern Zeiten immer mehr beschränkt worden. Wir finden, 
daß einem auf zwei Jahre lang die Stadt verboten wurde, 
weil er im Frauenhause der Dirne den Lohn verweichert, 
und sie und die Meisterin geschlagen. Auch Gewerbsbeein— 
trächtigungen duldeten sie nicht, so zerstörten im Jahr 1505 
Caͤcht gemeine Weiber aus dem Frauenhause ein Hurennest 
unter der Vesten, welches einer Namens Kolb hielt, da sie 
dann Thüren, Fenster und Oefen zerbrochen und das Haus 
plünderten. Hingegen wurde ihnen im Jahre 1496 verbo— 
ten, daß sie nicht mehr zu einem Tanze auf dem Rathhause 
oder bei dem Derrer *) kommen sollten. Später wurde 
wieder erlaubt, und zwar, wie es heißt, quf wichtige Vor— 
bitte, daß nur drei kommen, und sich zwischen die beiden 
Saalthüren setzen durften. Ein Rathsverlaß von 1508 be— 
fiehlt dem Frauenwirth, seine Töchter nicht so pfleglich in 
ihren Hurenkleidern alle Gassen ausspielen zu lassen, sondern 
sie so viel möglich zu Haus zu behalten, sie wollten denn 
in ihren Mänteln und Stauchen oder Schleiern die Kirchen 
oder ander Orte besuchen. Aehnlich am 7. April 1546: Dem 
») Ein grostes Haus an der Dörrers- oder Saubrücke, in welchem, 
weil es viel Raum geboten, Patrizier-Hochzeiten und Tänze gehalten 
worden sind. Es bildet jetzt sammt den Lokalitäten des ebemaligen 
Gasthauses zum Bitterbolz das Gasthaus zum bayrischen Hof. 
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