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Ueberfahr unsrer Ordnung und andre unsrer Gerech—
tigkeiten auf unsern Nürnberger Wald und den um—
liegenden Flecken, der doch wir und unsre Voreltenn
im Gebrauch, Nutzung und Gewähr gewesen und
nachmal sein, viel und in mancherlei Weis mit ge—
waltsamer That bedränget, beschwehret, Eingriff und
Verhinderung gethan, auch etliche der Unsern gefäng—
lich angenommen und noch nicht ledig gegeben, über
das wir dieselben Gefangene auf einen genugsamen
Fürstand, den wir uns zu sein erboten, zu Recht
auszugeben, erfordert haben, wie wir dies alles, —*
samt glaubwürdigen Urkunden zu gütlichen Tagen bei
dem hochwürdigen Fürsten und Herrn, Herrn Loren
zen, Bischof zu Würzburg und Herzog in Franken,
unsern gnädigen Herrn, in Gegenwärtigkeit Eurer
Durchlaucht verordneten Räthe, haben lassen öffentlich
verlauten, auch davor Euer Durchlaucht zu mehrmal
lassen berichten, über das alles und bisher und auf
mannichfaltig unser Recht folgig anzeigen und erbie—
ten, wir nichts gleichs bei Euer Durchl haben mögen
erlangen, sondern sich die Beschwerung, Einträg und
Bedrängung täglich gemehret, uns und unsern Zuge⸗
hörigen zu unerträglichen Schaden, das doch der heil.
RFeichs Ordnung und allen Rechten entgegen ist.
Darum wollen wir die obgenannten unserer gnädigen
Herren Herzogs Albrechts und Herzogs Wolfgangs
in Bayern Helfer und Anhänger sein, und dazu mit
Hülf Gottes des Herrn, auch unsre gnädigen, günsti⸗
gen Herrn und guten Freund solch obvermeld Be—
drängung, Beschwehrung und Unrecht von uns wen⸗
den, und bei unserm Gebrauch und Gerechtigkeit
handhaben. Ob dann in solchen wir, unsere Helser
und Helfershelfer, Euer Durchlaucht derohalben zu⸗
gehörigen Helfern und Helfershelfern würden Schaden