Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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3 M. Ferner wurden die Gebühren für den Lichterschmuck in den Leichenhäusern, wie folgt, 
geändert: große Beleuchtung ohne ewiges Licht 46, mit ewigem Licht 5,20 MN, kleine Be— 
leuchtung für Erwachsene ohne ewiges Licht 1,20 A, mit ewigem Licht 2,40 AM, kleine 
Beleuchtung für Kinder ohne ewiges Licht 0,60 X6, mit ewigem Licht 1,20 MA. Die Toten— 
gräbergebühren wurden gleichfalls erhöht: bei LZeichen von Erwachsenenin Klasse Il: OM, 
Klasse I: 7,860&, Klasse IIId: 6,30& und in Klasse IIB: 4ä bei Leichen von Kindern 
in Klasse 1: 5M, Klasse Il: 4 M, Klasse IIla: 2,630 6 und in Klasse IIIb: 1,50 MA; bei 
Totgeburten 2, für Totgeburten auf Kosten der Armenpflege 1,506; für Bei— 
setzung von Aschenresten und zwar: oberirdisch in der Urnenhalle und im Urnenhain 
1,50 MA, unterirdisch in O,60 m Erdtiefe 2,530 X6. Endlich wurden auch die Gebührnisse für 
die Leichenträger in folgender Weise neugeregelt: in Klasse J je 3,8606, in Klasse IIl je 8 46. 
Einäscherungsanlage. Näheres über die Rechtsgrundlage s. Verw.Ber. 1915 S. 279. 
Bis zum Jahresschlusse wurden 836 Leichen und zwar 552 männliche und 284 
weibliche eingeäschert. Hiervon waren aus Nürnberg 676, aus Mittelfranken 109, aus dem 
sonstigen Bayern 44 und von außerbayerischen Orten 7. Von den eingeäscherten Personen 
waren 631 Protestanten, 106 Katholiken, 54 Israeliten und 45 Freireligiöse usw. 33 Leichen 
mußten, da den gesetzlichen Vorschriften über die Feuerbestattung nicht entsprochen war, 
zwecks Einäscherung nach außerbayerischen Leichenverbrennungsanstalten übergeführt werden 
Da der eine Einäscherungsofen nicht mehr genügte, wurden bereits im Jahre 1915 
für einen zweiten mit selbsttätiger Sargeinführungsvorrichtung 19000 M zur Verfügung 
zestellt. Derselbe konnte aber wegen Arbeitermangels erst im Berichtsjahre erbaut werden. 
Die Herstellung des Ofens wurde der Firma W. Ruppmann in Stuttgart, die Auf— 
stellung der Sargeinführungsvorrichtung der Firma Burkhardt 6 Ziesler in Chemnitz 
übertragen. 
Die Herstellungsarbeiten, mit welchen am 29. Mai begonnen wurde, waren am 
1. Dezember soweit vollendet, daß am 7. Dezember vor einem Ausschuß eine Probeeinäscherung 
vorgenommen werden konnte. Die wirkliche und ständige Benutzung konnte aber erst im 
Jahre 1917, nach Einlauf der staatsaufsichtlichen Genehmigung, erfolgen. Von der bereit— 
gestellten Summe von 19000 6 sind für die vollständige betriebsfähige Herstellung des 
Ofens, einschließlich der Sargeinführungsvorrichtung, 18 646,51 Xæ verbraucht worden. Bis 
Ende des Jahres wurden bei der Hinterlegungsstelle für Feuerbestattungsanordnungen 
5079 Willenserklärungen abgegeben. Auf Grund dieser Anordnungen sind bis Jahresschluß 
559 Personen eingeäschert worden. In 32 Fällen unterblieb die Einäscherung, weil von den 
Angehörigen die Bezahlung der Kosten verweigert wurde. 42 Anordnungen sind wieder 
zurückgenommen worden, 22 Hinterleger sind im Felde gefallen und dort beerdigt. Auf 
Kosten der Armenpflege erfolgten 7 Einäscherungen. Die Einrichtung der Hinterlegung der 
Feuerbestattungsanordnungen hat sich bewährt. 
Ehrenfriedhof. Auf dem Ehrenfriedhofe wurden 230 Krieger und zwar 199 deutsche 
und 31 fremdländische beerdigt. Am Schluß des Jahres waren auf dem Ehrenfriedhofe 
insgesamt 564 deutsche und 93 fremdländische Soldaten bestattet. 
Da die zur Verfügung gestellte Gräberabteilung 19 für deutsche Krieger nicht mehr 
ausreichte, mußte noch im Frühjahr die angrenzende Abteilung 20 nach geeigneter Plan— 
änderung in Benutzung genommen werden. 
Die Bepflanzung der deutschen Kriegergräber bestand im Frühjahr und Herbst aus 
Vergißmeinnicht, unter Einfassung der einzelnen Gräber mit einem Epheuband, und im 
Sommer aus Ageratum, einer Zierpflanze mit blauen Blütendolden. Die Gesamtgrabstätte 
der fremdländischen Soldaten wurde im Herbste mit Genehmigung des Stadtmagistrats 
Gesundheitswefen
	        
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