Full text: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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ausgesprochen war, der Verbrecher aber sich dem Arm der 
Gerechtigkeit zu entziehen gewußt, oder sich vielleicht dem 
Gerichte gar nicht gestellt hatte, übernahm es die heimliche 
Acht, das Urtheil des öffentlichen Gerichtes zu vollstrecken; 
hiezu mitzuwirken war jeder Wissende verpflichtet. Die 
Vehmgerichte richteten nur über Verbrechen, auf welche, nach 
dem Ausspruche eines jeden andern Gerichtes auch, die To— 
desstrafe erkannt wurde, Diese Verbrechen waren: Ketzerei, 
Räuberei, Verrath, Diebstahl, Beraubung und Schändung 
der Kindbetterinen, Nothzucht, Meineid, Mord und Mord— 
brennerei, Fälschung, Beraubung der Kranken und Todten, 
und, hieß es: „alle der, die sich zu Eren und recht nit verant⸗— 
worten wöllen, und der man nit fürbringen kann, die mag 
man auch an das Freygericht vordrn.“ 
Es konnte wohl nicht fehlen, daß ein Institut dieser 
Art sich bald Anmaßungen und Uebergriffe zu schulden kom— 
men ließ, und ebenso zu Parteizwecken von Einzelnen benutzt 
worden ist. Daher die zahlreichen Appellationen und An— 
rufungen an den Kaiser um Befreiung und Sicherstellung 
vor demselben, und auch die Stadt Nürnberg fand sich bald 
oeranlaßt, eine solche an die Majestät gelangen zu lassen. 
Aus dem Jahr 1439 berichtet uns Müllner: 
„Es ist dieser Zeit ein verleumdeter Straßenräuber gewest, 
Endres Krönzagel genannt, den haben des Raths zu Nürn— 
berg reisige Diener, so auf einen Streiff nach solchen schäd— 
lichen Leuten, und der Stadt Nürnberg Feinden ausgeritten, 
in der Wochen Judica in der Fasten zu Neuses an der 
Schwarzach angetroffen. Es sind aber unter den Nürnber— 
gischen Söldnern zween, Namens Hainz Schütz und Sig— 
mund Eschenfelder, dem heimlichen westphälischen Gericht 
verwandt gewesen, dergleichen Leut man dieser Zeit Pört— 
ling Gärtlinge) oder die Wissenden genannt, und haben 
diese zween ihr Amt oder Befehl so geheim gh alten, daß 
es ihre Mitgesellen von ihnen nicht gewußt. Als nun der
	        
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