fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Abschnitt. Die Einnahmetitel. 
Rückstände werden gegen Ende des nächstfolgenden Jahres gleichfalls in 
eine Summe Zusammengezogen und im Register unter dem Titel „Hinter- 
stellige Losung“ verrechnet. 
20. Marstall. Der Recepta aus dem Marstallbetrieb wird zwar ge- 
legentlich in einer am Schlusse des Registers eingefügten „Nota“ gedacht, 
im KEinnahmeregister selbst werden sie jedoch grundsätzlich nicht ver- 
rechnet. Nur ganz ausnahmsweise findet sich im Jahre 1437 ein Betrag, 
den die Losunger durch Eintreibung von alten Aufsenständen und aus 
dem Verkauf von Stallinventar vereinnahmt haben, als Einnahme unter 
dem Titel „Marstall“ gebucht. 
21. Mühlen vor dem Ihrerthürlein. Das Geld, welches der Stadt 
von den beiden im Jahre 1431 in Betrieb genommenen neuen Mühlen 
vor dem Ihrerthürlein als Mahlgebühr zufällt, liefert der Mühlmeister ein- 
mal im Jahre an die Losunger ab. Diese zahlen ihm davon sein Solarium 
aus und buchen den Rest mit einem Hinweis auf diese vorweg geleistete 
Zahlung unter dem Titel „die zwo Mühlen“, bezw. „Neumühlen vorm 
Ihrerthürlein.“ Als diese Einnahmen mit dem Verkauf der beiden Mühlen 
im Jahre 1436 aufhören, treten an ihre Stelle unter demselben Titel die 
Abschlagszahlungen, welche die Käufer vertragsmäfsig alljährlich zu leisten 
haben. Seit dem grofsen Mühlbrand vom Jahre 1438, der eine Unter- 
brechung dieser Zahlungen zur Folge hatte, verschwindet der Titel aus dem 
Register, um für den Rest unserer Epoche nicht wieder zu erscheinen. 
22. Münze. Der Reingewinn, den der Münzmeister aus dem Münz- 
betriebe erzielt, wird je nach Gelegenheit an die Losunger abgeliefert und 
von diesen mit einem Hinweis auf die vorweg abgezogenen Betriebs- 
unkosten unter dem Titel „Münze“ oder „Recepta von der Münze wegen“ 
gebucht. 
23. Neubürger. Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt fanden 
regelmäfsig in' gröfserer Anzahl zu Beginn eines jeden Verwaltungsjahres 
statt, weshalb der Rat, um sich zu entlasten, unmittelbar nach seiner Kon- 
stituierung eine Deputation einzusetzen pflegte, welche die bis dahin ein- 
gelaufenen Aufnahmegesuche an seiner Statt zu erledigen und die Namen 
der neuen Bürger in die dazu bestimmten Bücher einzutragen hatte, 
Sobald sie damit fertig war, lieferte sie das Geld, welches sie als Auf- 
aahmegebühr eingenommen hatte, an die Losunger ab. Diese zahlten ihr 
davon die üblichen Gratifikationen aus und buchten den Rest als Ein- 
nahme unter dem Titel „N eubürger.“ Wer dann noch im Laufe des Jahres 
das Bürgerrecht zu erwerben wünschte ; mulfste sich direkt an den Rat 
wenden, und wurde von diesem durch besonderen Beschlufs zur Aufnahme 
an die Losunger verwiesen, die ihm die Bürgerrechtsgebühr abforderten 
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