Full text: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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dig; bezüglich der Abgaben und des Waldes sei ebenfalls 
stets das geschehn, was dem Burggrafen nach altem Rechte 
zustände, die Reichs-Burg aber, und die Stadt Nürnberg 
gehörten zusammen, und wären des Reichs, es hätte auch 
die Stadt von Alters hergebrachte und gute Briefe darüber, 
daß ein jeder Pfleger des Reichs auf der Burg dem Rath 
zu Nürnberg Versicherung thun müssen, daß, wenn ein Kaiser 
abginge, er den Bürgern zu Nürnberg des Reiches Burg 
einantworten sollte, die sollten sie innehaben bis zur Wahl 
eines neuen römischen Königs. 
Der Entscheid der Commission lautete nun im Allgemeinen 
dahin, daß jede Partei in ihren alten hergebrachten Rechten 
unverkürzt zu verbleiben habe, der Burggraf solle seine Geld— 
zebühren erhalten wie bisher, aus dem Walde soll ihm das 
nöthige Bau- und Brennholz werden, wie von Alters her ge⸗ 
schehen, doch sollte hiedurch der Wald nicht beschädigt wer— 
den, die Stadt Nürnberg aber und die Dörfer und alle, 
welche ebenfalls von Alters her ein Recht an diesen Wald 
gehabt haben, sollten bei ihren Rechten bleiben und erhalten 
verden. 
Man sieht hieraus, welch' großer Werth von Seite 
der Stadt auf den Wald gelegt worden ist, auch Ro— 
senplüt führt ihn in dem schon oben berührten Gedicht 
unter den Kleinodien auf, welche Nürnberg zieren, und gewiß 
hat die gegenwärtige Generation gegründete Ursache, ihrer 
weisen und fürsichtigen Vorfahren dankend zu gedenken, welche 
dies Kleinod ihrer Stadt erhalten haben. 
Die Artikel, welche die Burg betrafen, ließ der Entscheid 
oöllig unberührt, und der Rath verlangte sofort, daß auch 
diese zur Erledigung kommen möchten. Die Commissäre 
antworteten aber im Namen des Kaisers, dies wäre nicht 
nöthig, da sie darüber schon „gute Briefe“ hätten, an denen 
sie sich begnügen könnten. Dies mußte nun dem Rath vor— 
läufig genug sein, doch bat er die Churfürsten, dieses Artikels 
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