ZU DEN KL. SCHRIFTEN DER BRÜDER GRIMM 167
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dieser pluralen anrede folgt nicht die gemeinschaftliche autorschaft bei-
der brüder, wie wol geschlossen werden konnte. Denn vorher hatte
Wilhelm, den 10. december 1811, an Arnim geschrieben (ungedruckt):
„Wenn Du über Hagens Narrenbuch eine tadelnde recension, die ich
übrigens erst noch machen muss, finden wirst, so sei von meiner über-
zeugung überzeugt. Es ist ein sehr liederlich und leicht zusammen-
gyesetztes buch, mich soll in dem urteil nicht irren, dass ich selbst
schon längst auf ein ähnliches werk gearbeitet habe, und dass ich ihm
das ausdrücklich gesagt, ich eile nicht auf diese art, wiewohl ich das
durch alle länder durchgreifende poetische schon recht gut und interes-
sant ausführen könnte, wovon er nichts hat, ich werde ihm für die
mitteilung des Kalenbergers, wovon ich nur den auszug bei Flögel
hatte, zu danken auch nicht vergessen.“ Diese gedanken finden sich
in der Leipziger recension des Narrenbuches auch wider. Sie muss daher
Wilhelm allein zugeschrieben werden.
Die recension der Eschenburgschen ausgabe von Boners Edelstein
‘2, 77) enträt zwar eines ausdrücklichen zeugnisses; allein durch mein
gefühl bin ich versichert, dass Wilhelm sie verfasst hat: sein ist die
gern anerkennende, nur mild tadelnde beurteilung, sein die ganze art
sich litterarisch mitzuteilen. Die eine eigentümlichkeit seines stiles, das
hilfsverb häufiger fortzulassen, hätte beim neudruck der kleineren schrif-
‘en weder hier noch an anderen stellen gestört werden sollen.
Gleichfalls aus inneren gründen muss die Leipziger recension der
Wundergeschichten und legenden der Deutschen (2, 195) für Wilhelm
in anspruch genommen werden. Ihm, nicht Jacob, gehört die sprache
und die leicht ironische färbung des aufsatzes. Dass er z. b. ohne
recht sichtlichen anlass den „bibliothekar des romantischen“ da hinein-
orachte, entsprach seinen persönlichen erfahrungen mit Vulpius in Wei-
mar und hielt sich innerhalb der spässe, die er und Arnim damals
über ihn zu machen pflegten. Worauf sich Hinrichs’ vermerk (4, 648)
stützt, dass Jacob diese recension (für Wilhelm) belege, weiss ich nicht
zu sagen. Will man aber seines urteils gewiss und sicher werden, so
oraucht man nur Jacobs gleichzeitige und stoffähnliche Leipziger recen-
sion über Büschings Volkssagen, märchen und legenden (6, 130) zu
lesen: die verschiedenheit beider anzeigen ist augenfällig.
Aus dem vorstehenden ergäbe sich also: Sechs Leipziger recen-
sionen verbleiben Wilhelm Grimm. Acht dagegen scheiden aus sei-
nem bisherigen besitzstande aus und treten zu den zwölfen hinzu,
die Jacobs Kleinere schriften (5, 486) bereits enthalten.