plaßz, bezichungsweife den treffenden Referveplakz nach der unten beftimm:
cm Reihenfolge fich 3zu begeben umd mit dem Lörchen nach den ihnen
auacıwpiefenen Sunctionen 3U beginnen.
Den erften Angriff haben in der Regel die beiden Seuermwehr:
abtheilungen, deren Requfiten- und Wachtlokale auf der bedrohten Stadt:
jeite Liegen, während die beiden anderen Abtheihmgen Xeferve= Stellung
auf dem von dem Brandmeilter ihnen angewiejenen Plage einnehmen.
Die Stadtviertels-Compagnien haben ihre Nejervepläke ein fir allemal
L) bei einem Brand im I (Scbhalder:) Viertel auf dem Plaz zwiijchen
Scbalderkirche und NTorifkapelle,
2) bei einem Brand im IL (Acaydier-) Diertel auf dem Cherefienplatz,
3) bei einent Brand im IM, (Lorenzer:) Diertel Hinter der Lorenzerkirche,
1) bei einem Brand im IV. (Jacober:) Viertel auf dem Kirchenplatz bei
St. Jacob.
Don den Stadtviertels-Compaagnien begibt fich jene des Stadtvier-
tefs, wo der Brand ausgebrochen tft, fofort auf den Brandplagz und die
uächftfolgende in der Reihe auf den Referveplagz der treffenden Stadt:
Teite, in welcher der Brand ftattfindet.
It nach zwei Stunden der Brand 1u0ch nicht gelöfcht, jo wird In
der Regel die auf dem Brandplake befindliche Compagnie durch die Rererve
abaclöft.
In gleicher Weife wird mit der AbLöfung fortgefahren, wenn der
Brand abermals 2 Stunden und Länger fortdauern foMlte.
Das Zeichen, durch welches im 1Mothfalle die nächftfolgende Con
pagnic aus ihrem Stadtviertel aufgeboten wird, und auf welches hin
fie auf den NReferveplatz nachzurücken Hat, wird in dem Freffenden Stadt:
viertel durch Trommelfchlag nach der Sahl der Compagnie: Mumment
zeachen.
$ 33.
Die Chätigkeit der 4 Stadtviertels: Compagqnien erftreckt fich auf
die Beihilfe zur Berbeifchaffung der Löfch: unmd Rettungsgeräthe, die
Beifchaffung des Waffers mittelft Bildung von Reihen, Bedtenung der
Föfchmafchinen und überhaupt auf beftmögliche Unterftüßung der Anord-
aungen zur fchnellen Dämpfung des Seuers, endlich auch erforderlichen
Salls auf Mitbefezung der Machen. Außerdem haben diejelben alljähr-
lich einmal zu der Bauptübung der Seuerwehr auszuriüicken umd bei der
1ach $ 31 ftattfindenden Infpecktion zu erfcheinen.
Zum Swecke der Controle wird an jedes Mitglied der Stadtviertels-
Zontpagnien bei dem Eintritt cinc Blechmarke mit der treffenden Mummnmer
der Grundlifte verabfolgt, durch deren Abgabe nach beendigtem Brande
oder nach beendiater UNebung die Ahnywefenheit nachzuweifen ift.