Volltext: Alt-Nürnberg

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glückten ihm seine Pläne im Südwesten. Es gelang ihm nicht, das 
Königreich Burgund wieder näher ans Reich zu ziehen und es 
glückte ihm auch nicht, das Herzogtum Schwaben wieder herzustellen. 
Seine beiden jüngeren Söhne Hartmann und Rudolf, denen er 
Schwaben und Burgund zugedacht hatte, starben in der Blüte ihrer 
Jahre. Und auch sein letzter Plan schlug fehl. An dem Widerstreben 
der Kurfürsten, die er an einem glänzenden Hoftage zu Frankfurt 
versammelte, scheiterten alle Bemühungen Rudolfs, denselben die Zu— 
stimmung zur Wahl seines Sohnes Albrecht, als seinen Nachfolger 
im Reich, abzugewinnen. Die Macht des Herzogs Albrecht schien 
den Kurfürsten schon viel zu groß, als daß sie ihn zu ihrem Oberhaupt 
gewünscht hätten. Die Seele voll von Mißmut über das Scheitern 
seines Lieblingsplanes ritt der greise König weg von Frankfurt; über 
Hermersheim begab er sich nach Speyer, wo er am 15. Juli 1291 
»erschied. In dem Dome daselbst, der sich über den Gräbern der 
salischen Kaiser wölbt, wurde er neben Philipp von Schwaben zur 
ewigen Ruhe bestattet. 
König Rudolf ist während seiner achtzehnjährigen Regierung nicht 
häufig in Nürnberg gewesen. Jene lebhaften Beziehungen, wie sie 
die salischen und staufischen Kaiser zur Stadt Nürnberg unterhielten, 
die ja von ihnen ihre Stadt genannt wurde, fanden zwischen dem 
Habsburger und der Reichsstadt an der Pegnitz nicht statt. Derselbe 
entfaltete ja auch seine größte Thätigkeit weniger im Zentrum des 
Reichs, als im Südosten und Südwesten. Von den Nürnberger Bür— 
gern, welche ihm näher standen, wird besonders Konrad Ebner genannt. 
Der erste Reichstag, den König Rudolf abhielt, fand im 
November 1274 zu Nürnberg statt. Auf dieser entscheidungsschweren 
Tagung wurde die Angelegenheit wegen der dem Reiche entfremdeten 
Reichsgüter verhandelt und die Frage wegen des Böhmenkönigs 
Ottokar ins Rollen gebracht. Nachdem als altes Recht gewiesen 
wurde, daß der Pfalzgraf bei Rhein Richter sein solle, wenn der 
cömische König über heimgefallene oder entzogene Reichsgüter und 
über andere dem Reich oder dessen Oberhaupt zugefügte Unbill gegen 
einen Reichsfürsten Klage erhebe, bestieg Ludwig, der Pfalzgraf bei 
Rhein und Herzog von Bayern, den Stuhl und entschied: der König 
soll sich setzen in den Besitz aller Reichsgüter, welche Kaiser 
Friedrich II. vor dem Bann besessen; ein Reichsfürst, welcher 
ohne zureichenden Grund nicht binnen Jahr und Tag von dem König 
— DDD Anfang 
von Ottokars Sturz. 
Als Rudolf die Verhältnisse in den österreichischen Ländern, wo 
er zu diesem Zwecke mehrere Jahre geweilt, geordnet hatte, hielt er 
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