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erlegen und waren verpflichtet, zwischen den vier Wäldern (Thüringer—
und Böhmerwald, Schwarzwald und schwäbische Alb) dem Reiche
mit sechs Armbrüsten Kriegsdienste zu leisten.
Als Waldbeamte wie als Zeidler waren sie mit gewissen, dem
Reiche zugehörigen Gütern, den sog. Zeidelgütern belehnt. Von den
durch den ganzen Lorenzer Wald verstreuten Zeidelorten, unter
welchen Fischbach, Diepersdorf, Eibach, Maiach, Ungelstetten wohl
die bedeutendsten waren, gab es 27 mit 92 Zeidelgütern.
Das Jahr 1427, in welchem die Reichsstadt Nürnberg von den
Burggrafen die Ruinen des verbrannten burggräflichen Schlosses mit
den zur Burggrafschaft gehörigen Ortschaften und den verschiedenen
burggräflichen Rechten käuflich erwarb, setzte die Stadt auch in den
Besitz aller Zeidelprivilegien. Von da an führte der Rat von Nürnberg
die Verwaltung des ganzen Waldgebiets. Oberrichter war der
Waldamtmann; unter ihm hegte der zu Feucht seßhafte Unterrichter,
der die Stelle des ehemaligen Zeidlermeisters einnahm, mit vier
Beisitzern und 12 Schöffen aus der Reihe der Zeidelgutsbesitzer das
Zeidelgericht, welches bis zum Ausgang der Reichsstadt bestehen blieb.
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