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ansprucht. Die in ihrer Entwicklung seit jener Zeit weit fort—
geschrittene Stadt hat aber, wie es scheint, diesem Anspruch Wider⸗
stand entgegengesetzt und Konradin hat sich mit Gewalt in den Besitz
Nürnbergs gebracht. Daß dieser Widerstand von der Stadt und
nicht vom Burggrafen ausging, ist deshalb anzunehmen, weil der
Burggraf Friedrich von Nürnberg immer ein treuer Anhänger der
staufischen Sache gewesen ist und auch Konradin, dem letzten Sprossen
des ftaufischen Hauses, als vertrauter Freund und Ratgeber zur
Seite stand. Vielmehr ist wahrscheinlich, daß der Burggraf dem
jungen Hohenstaufen bei dessen Unternehmen gegen Nürnberg be—
hilflich war. Näheres ist über den Vorgang nicht bekannt.
Ddas verdächtige Zwielicht über Nürnbergs Eigenschaft als reichs—
anmittelbare Stadt sollte aber nicht lange dauern. Die Schiedsrichter,
darunter der Burggraf Friedrich, welche am 22. Oktober 1269 über
die unter den zwei wittelsbachischen Brüdern vorgenommene Teilung
des Konradinischen Erbes ihren Entscheid abgaben, bestimmten aller⸗
dings, daß Burg und Stadt Nürnberg im gemeinschaftlichen Besitze
der beiden Herzoge sein sollen. Ob und wie weit die bayerischen
Herzoge von diesem durch Schiedspruch ihnen zuerkannten Herrschafts⸗
kechte über Nürnberg Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt.
Dem Ausspruch der Schiedsmänner steht jedoch, so weit er Nürnberg
angeht, der Freiheitsbrief Kaiser Friedrichs II. schnurstracks entgegen,
zeun in ihm ist klar und deutlich ausgesprochen, daß Nürnberg
unmittelbar unter den Königen und Kaisern des deutschen Reichs
stehen solle, und so hat denn auch vier Jahre nach jenem Schiedspruch
Rudolf von Habsburg, als er bald nach seiner Thronbesteigung das
Konradinische Vermächtnis bestätigte, bei der namentlichen Aufführung
der den baherischen Herzogen vermachten Besitzungen Nürnberg nicht
erwähnt. Und ebenso wenig ist unter den Belehnungen, welche zur
selben Zeit dem Burggrafen Friedrich IIII vom König Rudolf erteilt
wurden, die kaiserliche Pfalz von Nürnberg genannt. Die Reichs—
burg in Nürnberg stand auch ferner unter dem Schutz der Stadt
und diese blieb auch weiter bis zum Ende des heiligen römischen
Reichs deutscher Nation eine unmittelbare Stadt des Reichs.
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