Volltext: Alt-Nürnberg

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dem Patriziat sein mußten. Die Einräumung des votum deci— 
sivum an die Genannten konnte als ein Sieg derselben angesehen 
werden. Gleichwohl war, wie aus den damaligen Flugschriften her— 
vorgeht, die Befriedigung der Bürgerschaft darüber nicht sehr groß. 
Leicht begreiflich, wenn man erwägt, daß die Repräsentanten der 
Bürgerschaft, die Genannten, auch fernerhin wie bisher nicht von der 
Bürgerschaft, sondern von dem regierenden Rat gewählt wurden und 
daß dieser in der Zusammensetzung des Genanntenkollegiums das 
Mittel in der Hand hatte, sich stets eine Mehrheit in demselben zu 
sichern. Von den Kritikern jener Tage wurde hervorgehoben, daß 
den 70 „Manufakturisten“, den Handwerkern, welche doch den weit— 
aus größten Teil der Bürgerschaft ausmachten, 70 Patrizier und 
ebensoviele Kaufleute gegenüber ständen, zu denen noch 8 Kon— 
sulenten und 20 im städtischen Sold stehende bürgerliche Beamte 
kämen. Noch in einer Flugschrift von 1801 wurde bemerkt, daß der 
Rat in neuerer Zeit nur seine „Kreaturen und Handwerker“ zu Ge— 
nannten gemacht habe. Auch die Schwerfälligkeit einer Körperschaft 
bon 250 Personen wurde hervorgehoben. Dem gegenüber wurde aus 
dem patrizischen Lager bemerkt: Nürnberg habe nun einmal den 
„Vorzug“, eine große Anzahl patrizischer Familien zu besitzen. Da 
nun alle Personen des Patriziats, die zu Stellen des Rats oder 
zu anderen Amtern befördert werden wollen, vorher Genannte des 
zrößeren Rats gewesen sein müssen, so ist das Genanntenkollegium 
als eine Art Seminarium zu betrachten. Und da ferner viele Patri— 
zier da sind und sie alle im Genanntenkollegium sein müssen, so 
ist auch eine große Anzahl anderer Bürger notwendig, damit ein 
Gegengewicht da sei. Gegen allgemeine Bürgerwahlen aber wird ins 
Feld geführt, daß „nach der Erfahrung aus denselben nichts als 
Unruhe und Unordnungen entstehen und daß unedle Leidenschaften, 
Nebenabsichten, Anhänglichkeiten, Zeitversäumnisse u. s. w. hervorge— 
cufen werden, weshalb sie als höchst schädlich unbedingt zu ver— 
werfen seien“. 
Um die Zeit, da der „Grund- und Hauptvertrag“ festgesetzt 
wurde, petitionierten die 88 Geistlichen Nürnbergs beim Rat um 
die Anerkennung ihres Rechts der Wahlfähigkeit zum Genannten— 
kollegium, wurden aber mit der Bemerkung, daß „die der Geistlichkeit 
obliegende Seelsorge und reine Religionslehre als eine der wichtigsten 
und eigensten Werke alle anderen Sorgen für politische Staatsge— 
schäfte von selbst ausschließen“, schnöde abgewiesen. 
Die Männer der Okonomie-Verbesserungs- u. s. w. Kommission, 
welche sich mit Eifer ihrer Aufgabe widmeten, waren nicht auf 
Rosen gebettet. War die von ihnen übernommene Säuberung des 
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