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schaft gehörte das Verhalten des Rats hinsichtlich der Beiträge an
das Reich. Trotz der so arg verminderten Leistungsfähigkeit geschah
aus unzeitigem Stolz nichts, um der Stadt nach dieser Seite eine
Erleichterung zu verschaffen. Bei der 1726 vorgenommenen allge—
meinen Ermäßigung der Kammerziele (der Beiträge zum Reichs—
kammergericht), bei welcher manche Reichsstadt um '/,bis ?*/, ermäßigt
wurde, war Nürnberg die einzige Stadt, welche keine Ermäßigung
beanspruchte. Ja, der Rat hatte sich sogar eine Erhöhung der
Römermonate von 786 fl. auf 828 fl. gefallen lassen und dieselbe
20 Jahre lang gutwillig geleistet.. Von 1739 an aber wollte die
Stadt, wie ursprünglich festgesetzt war, nur den siebenten Teil der auf
den fränkischen Kreis treffenden Summe bezahlen und verfuhr auch dem—
gemäß. Der Kreis betrachtete dies jedoch als ungebührliche Eigen—
mächtigkeit und ließ den Fehlbetrag von Jahr zu Jahr in Rest
bringen, sodaß sich 1751 ein Rückstand von 63442 fl. nebst 11578 fl.
Zinsen ergab. Zur Beitreibung dieses Betrags wurde im April
1751 bambergisches und ansbachisches Militär in die Vororte Buch,
Almoshof und Schnepfenreut zur Exekution eingelagert und der ge—
ängstigten Stadt blieb, nachdem die von ihr angerufene kaiserliche
Abmahnung nicht respektiert wurde, nichts übrig, als zu bezahlen.
Diese schlimme Erfahrung, so sollte man denken, hätte den Rat
aufrütteln müssen, sich künftig vorzusehen und den veränderten Ver—
hältnissen gemäß auf eine Minderung der der Stadt aufgebürdeten
Reichslasten hinzuwirken. Allein wie trotz dem kaiserlichen Dekret
von 1754 jede einschneidende Maßregel zur Ordnung der Finanzen
unterblieb, so wurde auch jeder Versuch, die Reichslasten zu mindern,
unterlassen und die Stadt hat während des 7 jährigen Kriegs, welcher
ihre Schuldenlast um mehrere Millionen vermehrte, alle ihr vom
Reich zugemuteten Leistungen an Geld und Mannschaft ohne ernst—
haften Widerspruch auf sich genommen.
Seit dem oben erwähnten Vorgehen der 82 Bürger aus dem
Handelsstand gegen die Mißstände im Steuerwesen und in der Finanz—
oerwaltung war in dieser Richtung kein weiterer Schritt geschehen
und die Mißwirtschaft, welche auch in Schlözers Staatsanzeigen, dem
damaligen puplizistischen Richterstuhl für alle öffentlichen Mißbräuche,
gegeißelt wurde, dauerte unverändert fort. Die Herren Senatoren
der Republik ließen sich in ihrer Herrscherruhe nicht stören; sie blieben
auch ungerührt von den Klagen der Kaufleute, die sich namentlich
auch darüber beschwerten, daß trotz aller Vorstellungen Bavel (Aus—
schuß) und schlechte Außenstände gleich als ob sie vollwertig wären
versteuert werden mußten. Endlich kam aber das Gefäß doch zum
überlaufen. Am 7. Februar 1786 schrieb der Rat, ohne das Kollegium
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