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15. Mai 1548 den in der Herberge des Kaisers versammelten
Ständen vorgelesen, von denselben gehorsamst angenommen und am
30. Juni mit der Einschränkung, daß es nur für die evangelischen
Stände bindend sei, als Reichsgesetz verkündet. Von dem ganzen
aus dem inneren Drang der Nation hervorgegangenen Reformations
verk war in dieses Machwerk despotischer Willkür nichts aufgenommen
als — selbst dies noch verklausuliert — der Laienkelch und die
Priesterehe. Nur einem Despotenhirn konnte der Gedanke entspringen
ein solches Destillat Millionen denkfähiger Wesen als Glaube —*
zwingen zu wollen und zu befehlen: Das habt ihr jetzt zu glauben.
Um dem kaiserlichen Reformationswerk Eingang zu verschaffen,
wurde an Gewalt, Drohungen und Verheißungen nichts gespart.
In verschiedene Städte wurden spanische Soldaten gelegt, in Augs—
hurg und Ulm die demokratische Stadtverfassung gestürzt, die Reichs—
stadt Konstanz mit Gewalt zur österreichischen Landstadt gemacht. Zu
einer Frankfurter Gesandtschaft, die wenigstens um Milde bat, sagte
der Kanzler Granvella: „Lernet nur das Alte wieder, oder man
vird euch Leute schicken, die es euch lehren. Ihr sollt noch spanisch
ernen.“ Die Gesandten Nürnbergs am Reichstag: Hieronymus
Holzschuher, Sebald Haller und Jakob Muffel hatten die Weisung,
sich den etwa protestierenden Ständen anzuschließen, es war aber
tein protestierender vorhanden, denn von dem Bekennermut im Reichs—
ag von 1530 war auf dem „geharnischten“ Reichstag angesichts der
hrutalen Gewalt kein Hauch zu verspüren.
Unter diesen Umständen verzichtete der Nürnberger Rat auf
offenen Widerstand und beschloß auf den Rat des Kurfürsten von
Brandenburg, das Interim anzunehmen, zugleich aber an den Kaiser
die Bitte zu richten, ihn mit der Einführung nicht zu drängen und
die anderen Ständen etwa geschenkte Nachsicht auch ihm zu er—
eeilen. Dieser Beschluß wurde den zusammengerufenen Genannten
ind Geistlichen eröffnet und von letzteren stillschweigend zu Gehör
genommen. Dieselben waren jedoch nicht gesonnen, auch auf der
danzel zu schweigen und besonders Osiander, Veit Dietrich und
Blafius Stöckel machten trotz aller Abmahnungen in ausgedehntem
Maße ihren gepreßten Herzen Luft. Es erfolgten bald Drohschreiben
uus der kaiserlichen Kanzlei, sodaß sich der Rat entschloß, wenigstens
einstweilen das Fleischessen an den Fasttagen zu verbieten und einige
katholische Festtage, sowie die Ohrenbeichte wieder einzuführen. Von
der Messe wurde noch abgesehen. In dieser Form wurde das Interim
am 831. August vom Rathaus herab verkündet und Sonntag darauf
bon den Kanzeln verlesen. Die Folge war, daß mehrere Geistliche
den Dienft der Stadt aufgaben, darunter Andreas Osiander, der