Volltext: Alt-Nürnberg

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humanistisch und theologisch gebildete, geschäftstüchtige Ratsschrei 
einen weit über seine Amtsstellung hinausgehenden Einfluß ausübte. 
Schon vor fünf Jahren hatte er durch seine „Schutzschrift für die 
Lehre Luthers“ sein Verständnis und seinen Eifer für die Reforma— 
tion bekundet; durch sein Kirchenlied „Durch Adams Fall“ u. a. 
gehörte er zu den besten deutschen Kirchenliederdichtern. Einen über— 
aus eifrigen und tüchtigen Mithelfer am Reformationswerk hatten 
die Männer vom Rathaus in dem schneidigen Prediger von Skt. 
Lorenz Andreas Osiander. Durch seine rastlose Thätigkeit erwarb 
er sich so weitgreifenden Einfluß, daß man von ihm sagte, er spiele 
auch auf dem Rathause die erste Geige. Theologische Rechthaberei 
und pfäffische Herrschsucht haben ihm in der Folge der Jahre manche 
Feindschaft zugezogen. 
Der erste Schritt geschah gegen die Klöster; man hob dieselben 
nicht sofort auf, aber man beschränkte sie in ihrer Wirksamkeit. Den 
Karmelitern, Barfüßern und Dominikanern wurde Predigt und Beicht 
hören verboten, sowie Seelsorge und Predigtamt in den Nonnenklöstern 
abgenommen und an ihrer Stelle evangelischen Predigern übergeben. 
Der Karmeliterprior Andreas Stoß, der durch sein Auftreten 
heim Religionsgespräch so großen Unwillen erregt hatte, wurde der 
Stadt verwiesen. Dem Barfüßerguardian Friß wurde auf besonderes 
Ansuchen gestattet, seinen Konventualen bei verschlossenen Thüren zu 
bredigen; er wurde aber hernach gleichfalls aus der Stadt gewiesen, 
weil er es nicht lassen konnte, auf den Rat zu schmähen. Die übrigen 
Mannsklöster und die Priester des Deutschherrnordens bei Skt. Jakob 
mußten sich nach der gottesdienstlichen Ordnung der Stadtkirchen 
richten. Das Verbot des Fleischessens an den Fasttagen wurde auf⸗ 
gehoben und die ganze Reihe „päpstlicher Feiertage“ abgeschafft. Von 
allen diesen Anordnungen wurden der nürnbergische Gesandte am 
kaiserlichen Hof, Michael von Caden, sowie der Bischof von Bamberg 
in Kenntnis gesetzt und auf den heftigen Einspruch des letzteren 
erwiedert, daß jetzt eben eine andere Zeit sei und daß man, sofern 
man nicht aus der heil. Schrift eines Besseren belehrt würde, sich 
in der Äbschaffung von Mißbräuchen nicht beirren lassen werde. 
Doch sollte die Auflösung der Klöster nicht lange auf sich warten 
lassen. Daß dabei neben dem Eifer für das Evangelium und neben 
der Überzeugung von der Überflüssigkeit oder Schädlichkeit dieser 
Institute auch die angenehme Aussicht auf den Besitz des reichen 
Klosterguts entscheidend mitgewirkt hat, steht wohl außer Zweifel 
und ebensowenig ist zu leugnen, daß dabei das Recht an und für 
sich zu kurz gekommen ist. Schon wenige Tage nach dem Religions—
	        
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