Volltext: Alt-Nürnberg

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verbinden zur Unterdrückung Luthers? Und wird der nach Worms 
zur Verantwortung geforderte kühne Reformator selbst Stand halten 
gegen seine Widersacher und Unterdrücker? bewegten alle Herzen, 
schwebten auf allen Lippen. 
In Sachen der Reichsreform kam es zu einer Art Kompromiß 
zwischen Monarchie und ständischer Reichsaristokratie. Das in der 
Wahlkapitulation ausbedungene Reichsregiment sollte bloß in Ab— 
wesenheit des Kaisers regieren und bei der Anstellung der Richter 
beim Reichskammergericht wurde dem Kaiser eine ausgedehntere Mit— 
wirkung eingeräumt. 
In Sachen der religiösen Reform aber blieb es — wenigstens 
soweit der Wille und die Macht des Kaisers reichte — zur Bestürz— 
ung der Reformpartei beim Alten. Der Kaiser glaubte den Papst 
nötig zu haben in dem voraussichtlichen Kampf mit Frankreich; was 
konnte einer solchen politischen Erwägung gegenüber die Herzens— 
angelegenheit eines großen Teils der deutschen Nation bedeuten? 
Zweimal stand Luther in glänzender Reichsversammlung vor dem 
Kaiser und schloß seine Verantwortung mit der mannhaften Erklärung, 
daß er bei der Verweigerung des Widerrufs beharren müsse, so 
lange man ihn nicht mit Zeugnissen, d. h. Schrift, oder mit ein— 
leuchtenden Gründen überweise. Die Folge war die Erklärung der 
Reichsacht gegen Luther, seine Anhänger und Gönner durch kaiserl. 
Edikt vom 8. Mai 1521. Luthers Schriften sollten verbrannt und 
zur Vermeidung künftiger Irrsal keine Bücher mehr ohne geistliche 
Zensur gedruckt werden. Luther hatte schon gleich nach seiner Ver— 
nehmung Worms verlassen und war durch die Fürsorge seines 
Landesherrn und Beschützers auf der Wartburg in Sicherheit gebracht 
worden. 
Wenn die starren Anhänger des Alten glaubten, daß durch den 
kaiserl. Gewaltspruch der Bewegung gegen das bisherige System 
Einhalt gethan werden würde, so sollten sie bald eines anderen be— 
lehrt werden. Allerdings fiel hie und da einer oder der andere An— 
hänger Luthers aus Furcht ab, und durch die mit Einkerkerungen 
und sogar einzelnen Hinrichtungen verbundene Vollziehung des 
Wormser Edikts in der Mark Brandenburg, in den Gebieten der 
Herzoge von Sachsen und Bayern und mehrerer geistlicher Fürsten, 
sowie in den habsburgischen Erblanden und Niederlanden wurden 
Viele eingeschüchtert, allein diese Reaktionen bedeuteten im ganzen 
blutwenig gegen die ungeheuere Gewalt und Ausdehnung der Be— 
wegung, wie sie jetzt zu Tage tritt. Gerade daß man den Sprecher 
der Nation mit Gewalt stille machen wollte und die Ungewißheit 
über dessen Schicksal erregte den Grimm des Volks und das, was
	        
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