Volltext: Alt-Nürnberg

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Reichsstadt auf eigene Rechnung anzubinden. Nürnberger Reisige, 
welche um 1507 einen Trieb Schlachtvieh von Neumarkt nach Nürn— 
zerg zu geleiten hatten, stießen bei Allersberg auf etliche Reiter, 
velche vor ihnen verdächtigerweise Reißaus nahmen. Einer der 
Fliehenden, es war Georg von Geislingen, wurde durch einen 
Armbrustschuß getötet. Der im Dienste des Markgrafen von Ansbach 
tehende Bruder des Erschossenen, Hans von Geislingen, forderte von 
er Stadt Nürnberg Genugthuung für seinen getöteten Bruder und 
ils ihm diese verweigert ward, schickte er dem Rat von Nürnberg 
inen Absagebrief. Helfer hatte er für den von ihm begonnenen 
zandel natürlich sofort bei der Hand, unter ihnen den damals schon 
erüchtigten Thomas von Absberg. Nun ward das ganze Gebiet 
»on Nürnberg in die äußerste Unsicherheit versetzt, Nürnberger wurden 
niedergeworfen und geschatzt und der Unfug war so arg, daß sich 
der Rat von Nürnberg beschwerend an den Kaiser wandte, der denn 
iuch 1510 Hans von Geisslingen in die Acht erklärte. Trotz kaiser— 
icher Achtserklärung dauerten aber die Befehdungen fort, bis i. J. 
1513 Christoph von Absberg, der Bruder des Thomas, und 
Fritz von Lidwach, ein Verwandter des Götz von Berlichingen, 
n nürnbergische Gefangenschaft gerieten. Nun kam die ganze Sipp— 
cchaft des Absbergers in Bewegung, um dessen Erledigung auszu— 
virken; selbst der Markgraf von Ansbach schickte den Abt von Kloster 
heilsbronn an den Rat von Nürnberg, um für die Gefangenen zu 
zitten. Als die Bitten nichts fruchteten, ging der markgräfliche Send— 
ing zu Drohungen über, aber auch diese verfingen nicht und der 
Rat von Nürnberg ließ sich bloß herbei, in der Sache vor dem 
chwäbischen Bund Recht zu stehen, was denn auch geschah. Die 
Fehde wurde dergestalt beigelegt, daß Hans von Geislingen und seine 
delfer der Stadt Nürnberg für den an ihren Bürgern verübten 
Schaden 2000 fl. zahlen sollten und daß der Rat von Nürnberg 
zinsichtlich des getöteten Georg von Geislingen vor dem Bischof von 
Würzburg zu Recht stehen solle. Die Verhafteten wurden frei— 
gegeben, der Rat von Nürnberg aber von den Räten des Bischofs 
von Würzburg von jeder Schuld freigesprochen. 
Die Verhandlungen in dieser Sache waren noch nicht geschlossen, 
als Götz von Berlichingen sich bemüßigt sah, dem Rat von 
Nürnberg Fehde anzusagen. 
Die derbe Gestalt des Ritters mit der eisernen Hand ist durch 
Boethes geniales, ungelenkes Jugendwerk für alle Zeiten mit einem 
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seiner Selbstbiographie über seine Thaten einen zwar nichts weniger 
als wahrheitsgetreuen Bericht, wohl aber ein anschauliches Bild seiner
	        
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