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grenzende Unbedenklichkeit in der Wahl seiner Mittel. Dies alles,
sowie die ausgedehnte Hausmacht, mußte ihm, auch abgesehen von
der erlangten Würde eines römischen Königs, unter den Fürsten
seiner Zeit eine überlegene Stellung verschaffen. Ein hervorstechender
Zug seines Wesens war noch seine übertriebene abergläubische
Frömmelei; es gab keinen eifrigeren Reliquienjäger als ihn, und wenn
es galt, für die von ihm gesammelten heiligen Knochen die kostbarsten
edelfteingeschmückten Gehäuse in Gold oder Silber anzuschaffen, vergaß
er alle Grundsätze der gewohnten Sparsamkeit. Dies sind die
Hauptcharakterzüge Karl IV., welcher als 31 jähriger, ausgereifter
Mann an die Spitze des deutschen Reichs gelangte und der auch auf
die Entwicklung der Stadt Nürnberg einen sehr großen Einfluß
usgeübt hat.
Nicht etwa getrieben von den idealen Vorstellungen früherer
—D seines eigenen Großvaters, von
der erhabenen weltumfassenden Würde des Kaisertums und nichts
weniger als begierig, die deutsche Oberherrschaft in Italien wieder
herzustellen, sondern in der praktischen Erwägung, daß die Erwerbung
der Kaiserkrone nützlich sei für die Erhöhung seines Ansehens im
Reich, begann Karl IV. im Dezember 1354 seine Romfahrt. Auch
unternahm er dieselbe nicht an der Spitze glänzender Ritterscharen,
sondern wie ein „zur Messe reisender Kaufmann.“ Aber was er
erstrebte, erreichte er. Die Kaiserkrone ward ihm in Rom von den
—V in Avignon weilenden
Papste beauftragt waren; in einzelnen Städten, in Mailand, Florenz,
Pisa empfing er Geld, an anderen Orten heilige Gebeine. Er dachte
weder an die Rache heischenden Manen seines Großvaters Heinrich VII.,
noch rührten ihn die schmeichlerischen beschwörenden Deklamationen
Petrarcas, noch mischte er sich in die Streitigkeiten der Guelfen und
Ghibellinen. Im Juli 1355 war er, der Kaiser, bereits wieder in
Augsburg. Nur wenige Monate verweilte Kaiser Karl in seinem
Böhmen, dann zog er wieder hinaus ins Reich zu dem nach Nürn—
herg berufenen Reichstag, auf welchem eine große Haupt- und
Staatsaktion vollzogen werden sollte.
Am 10. Januar 183856 verkündigte Karl allda in feierlichster
Weise, sitzend auf dem Thron, angethan mit dem kaiserlichen Ornat,
auf dem Haupte die Kaiserkrone, vor den versammelten Kurfürsten,
Fürsten, Grafen, Baronen und Boten der Städte des Reichs die von
hym „aus kaiserlicher Machtvollkommenheit“ erlassenen Gesetze.
Die von Karl zu Nürnberg verkündeten Gesetze und die in einer
späteren Reichsversammlung am Weihnachtstag desselben Jahres daran
gereihten Zusätze bilden zusammen jenes Reichsgrundgesetz, welches
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