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sandigen, unfruchtbaren Boden liege; Handel und Gewerbe könnten
aber nicht ohne Wucher und Zinsen bestehen, es sei also das kleinere
bel zu wählen und den außer der christlichen Gemeinschaft stehenden
Juden der Wucher zu überlassen.
Die Ansichten des Rats von Nürnberg über die Nützlichkeit der
Juden müssen sich aber nicht lange nach der Bittstellung beim Papst
jewaltig geändert haben, denn ehe noch der Zeitraum des letztgenaunten
Privilegs abgelaufen war, verlangte der Rat — dieses Mal noch
vergeblich — beim Kaiser die Austreibung der Juden (1473). Ein
Anlaß zu der Erneuerung dieses Verlangens 15 Jahre später wird
in dem Widerstand der Nürnberger Juden gegen einige Bestimmungen
des i. J. 1479 veröffentlichten neuen Nürnberger Stadtrechts (Nürn—
erger Reformation) gesucht. Es war darin jeder Zinswucher verboten
ind der Judeneid mit einem ganz besonderen Raffinement ausgebildet.
Was Friedrich III. der Stadt verweigert hatte, gewährte nun derselben
sein Sohn Kaiser Maximilian J. Am 21. Juli 1498 erließ Max
von Freiburg i. Br. aus die Urkunde, in welcher dem Rat von
Nürnberg Freiheit erteilt wird, die dortigen Juden „auf ewig“ aus
der Stadt zu weisen. Als Grund zu dieser außerordentlichen Maß—
regel wird angegeben, „daß sich ihre Anzahl sehr vermehret, daß sie
die Bürgerschaft sehr beschwert und in Armut gesetzt, auch sonst
lüderlich Gesindel in ihren Häusern gehegt haben, woraus Diebstahl
ind andere böse Händel erfolgt“ u. s. w. — Die Ausführung der
Maßregel erfolgte an Mitfasten 1499, nachdem man den Vertriebenen
behufs Auslösung der Pfänder Verlängerung des Termins eingeräumt
hatte. Der ganze liegende Besitz der Juden, sämtliche Häuser,
Synagoge, Friedhof u. s. w. wurde durch den Reichsschultheißen
Wolfgang von Parsberg als Reichskammergut eingezogen und dann
oom Rat an die Stadt um ganze 8000 fl. abgetreten. Die Häuser
vurden dann von der Stadt an einzelne Bürger verkauft und ein
Teil des gewonnenen Areals zur Anlegung von Gassen verwendet.
Die Ausgetriebenen suchten in Frankfurt, Prag u. s. w., sowie
in dem Nachbargebiet der Markgrafen von Ansbach und Bayreuth
eine neue Heimat. Die Stadt Nürnberg war nun für drei und ein
halbes Jahrhundert des schrecklichen Unglücks ledig, einige hundert
Juden in seinen Mauern zu hegen, E. E. Rat von Nürnberg
ühlte sich aber sogar durch den Aufenthalt von Juden in der
Nachbarschaft belästigt und beunruhigt. Im Jahre 1828, also
erst 30 Jahre nach der Vertreibung aus Nürnberg, ließ sich mit
Erlaubnis des Markgrafen von Ansbach der erste Jude, dem bald
ein zweiter folgte, in Fürth nieder. Als die Nachricht von der
keimenden Judenkolonie in Fürth dem Rate von Nürnberg zukam,