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aber entjcdhieden katholijcdh-Fonfeffioneller gefärbt, treten ung Die
dreiunddreißig „Heilige Meinungen oder Verträge zwifchen Gott
und der... Seele” des franzöfijchen Feluiten Paul de Barry
entgegen. € dHarakterifiert Harzdürfer3 weiteren religiöfen
Standpunkt, daß er e& nicht für nötig erachtet, foldhe ein
\pezifijdh Katholijdhes Gepräge tragende Stellen abzuändern,
obgleich er fonjt nach feinem Vorberichte, der auch Friedrich
Spees „TIugendbuch“ Erwähnung hut, „etliches ansgelafien “
und „eßliche Sprüche aus RB. Schrifft“ eingefüget hat. Mit
einer eigenen geiftligen Dichtung beginnt, unterbridht (nach
der 12. Meinung) und jcHließt er die Abhandlung. De Barıy
(1587—1661) trat 1607 in den Fefuitenorden. Er i{t der
Verfaljer zahlreidher franzöfilher Schriften asfetifdh = my{tiichen
Inhalte8, die vielfach in andere Sprachen, namentlich auch ins
Deut/he überlegt worden find 23).
Durch das ganze Schrifthen ziehen fih zwei jtet3 wieder-
fehrende Gedanken. Die gläubige Seele IOließt mit Fefu8 einen
befonderen Vertrag ab; nach diefem Vertrage nun {oll der
einzelne immer gehalten fein, fi auf Gnade und Ungnade,
Segen und Fluch IJejus zu eigen zu geben. Das verleiht dem
Ganzen etwas Eintönigez und wieder zugleich phantaftijch Über-
triebenes. Hören wir ftatt vielem nur eines. E83 i{t von der
Anbetung Gottes die Rede. „Wenn ich meinem Wunfch Fundte
nachgehen, fo begehrte ich zu haben nicht achtzig Xahr allein,
jondern achtzighundert taufend Millionen der Yahren, und die ganbe
nachfolgende Ewigkeit, damit ich diefe ganke Zeit durch dergleichen
Anbettungen . . . bezeugen Fundte, daß nichts . . würdig fey alfo
verehrt . . zu werden!“ DasS grenzt an die indijhHen Ungeheuer-
fihfeiten! De Barry3 Schrift fteht an wahrem religibfen Gehalt
tief unter Novarinis „ Wohlthaten “.
DilYerr ließ im Fahre 1654 Betrachtungen über das Hohe
Lied Salomo3 erfcheinen. Daz Büchlein, mit Kupfern verziert,
ward der Herzogin Chriftina Elijabeth von Braunfchweig. zugeeignet.
Offenbar entjprach e8 dem Zeitgejhmacd; innerhalb zehn Jahren
erlebte eS fünf redhtmäßige Auflagen, von Nachdrucken abgefehen,