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von Ortsnamen auf die Endung „Reut“ aus, ein Beweis, dass diese
Ortschaften von deutschen Ansiedlern gegründet wurden. Slaven
hätten sie doch in keinem Fall, als sie durch Ausrodung, Ausreutung
des Waldes entstanden, mit deutschen Namen belegt. Dass aber
der Name des ältesten Ortes im ganzen Knoblauchslande „Poppen-
reut“ deutsch ist in seinem ersten Teil, dem Namen seines Gründers
„Poppo“, und deutsch in seinem Endwort „Reut“, das fällt für unsere
Aufstellung auf das schwerste ins Gewicht.
Auch was die ältesten Urkunden über unsere Gegend aussagen,
steht damit in Einklang. Im Jahre 1021 ist in einer Urkunde
Kaiser Heinrichs II. von den zum Hofe Uraha — Herzogenaurach —
gehörigen Besitzungen auf der rechten Seite der Ratenza —- der
Rednitz oder Regnitz, wie hier der Fluss zuerst im Anfang des
16. Jahrhunderts heisst!) — die Rede, die bayerischen Gesetzen
unterworfen sind (Bavaricis legibus subdita), wo also bayerische
Ansiedler sich niedergelassen hatten, nämlich dem Forst zwischen
Schwabach und Pegnitz, das ist das ganze Knoblauchsland und der
Sebalder Reichswald, und den Dörfern Crintilaha (Gründlach), Walt-
geresbrunnun (Walkersbrunn), Altrihesdorf (Eltersdorf), Heribrehtes-
dorf (Herpersdorf). Demnach war allem Anschein nach das heutige
Knoblauchsland noch zum grossen Teil mit Wald bedeckt, aber es
bestanden hier schon damals ausgedehnte Ansiedelungen echt deutschen
Namens und Ursprunges. Wenige Jahre später — um 1025 —
werden die Zugehörungen des Hofes Aurach — es können nur die-
selben wie vorhin gemeint sein — als in terra et terminis Franco-
rum, im Land und Gebiete der Franken gelegen, bezeichnet. Es
liegt nicht allzu fern, die terra et termini Francorum in Gegensatz
zu stellen zur terra Slavorum, dem Slavengebiet ?), das auf der
1) Kein anderer als der Humanist Konrad Celtis ist es, der zuerst in seinem
Büchlein De situ, moribus et institutis Norimbergae vom Jahre 1502 anlautend
an Pegnitz den Flusslauf nach Vereinigung von Pegnitz und Rednitz jetzt Regnitz
nennt, während vordem der ganze Fluss den Namen Rednitz führte. S. den Auf-
satz: Rednitz und Regnitz von Dr. Ebrard im Anzeiger für Kunde der deutschen
Vorzeit, 11. Jahrg., Sp. 433.
?) Ich will nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass die terra et termini
Francorum auch in Gegensatz gestellt werden könnten zu den praedia ad curiem
Uraha pertinentia et servientia, Bavaricis legibus subdita der Urkunde vom Jahre
1021. Es könnten Güter sein, von bayerischen Kolonisten bebaut, welche eben
im Frankengebiet nach bayerischen Gesetzen lebten. Aber auch bei dieser An-
nahme würden wir eine dentsche und zwar eine baverische. und keine slavische