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wesentlichen ih Geld. Dann suchte die Ritterschaft zu
verhüten, von den Geldforderungen des kaiserlichen Hofes
zu oft heimgesucht zu werden; sie legte also — es war
der zweite Unterschied gegen früher — Wert darauf, dass
die Leistungen 'als freiwilliger Beitrag, : als Subsidium
charitativum anerkannt würden.! Soweit auch die
Organisation des Adels. schon gediehen war, so häufig
sich die Ritterschaft auf eigene Faust versammelte, sie
fand sich doch ein, als 1534 der Landtag berufen wurde,
um zum ersten Mal in den Fürstentümern das Umgeld zu
bewilligen.? Bald gewann die schroffere Richtung die
Oberhand. Als 5-Jahre nach jener ersten Umgeld-
bewilligung der Landtag abermals zusammentrat, um Zur
Verminderung der. landesherrlichen Schulden die Aus-
schreibung von Steuern zu genehmigen, vermisste man
den Adel, obwohl er geladen war, gänzlich.*? Auch von
dem Landtag, der 1550 berufen wurde, hielt sich derselbe
fern. Er gewährte wenigstens ein halbes Jahr nachher
eine Vermögenssteuer; jedoch sollte sie nicht von dem
Vermögen der Ritterschaft, sondern nur von dem ihrer
Hintersassen und Lehensleute erhoben werden.“ Obwohl
die Markgrafen die Schädlichkeit des Verhaltens der
Ritterschaft vollkommen durchschauten, griffen sie nie fest
durch. Nachdem sie über 60 Jahre ruhig zugesehen hatten,
nachdem Albrecht Alcibiades so schwer hatte büssen
müssen, brauchte Kaiser Ferdinand I. von dessen Nach-
folyzer keinen Widerstand zu besorgen, wenn er den
1. Die erste dieser Bewilligungen 1532 bei K.H. Frhr, Roth v.
Schreckenstein: Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft
IL (1871), 288. — Ueber den Betrag der Charitativsubsidien in
späteren Zeiten und die Verteilung auf die 3 Ritterkreise s. Kerner
IL, 355.
2. Lang II, 76 ff.; III, 282.
3. Lang II, 118 ff,
4. Lang II, 222 ffi, 225 f.; III, 282.