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Fruchtbarkeit der nördlich und westlich von Nürnberg liegenden Ländereien
zurückzuführen ist.
Vor allem sind hier die Fäkalien zu erwähnen, deren Beseitigung
in Nürnberg bis zu Anfang des Jahres 1886 nach dem Bericht des
städt. Bauassessors H. A. Natterer den Landwirten der näheren Um—
gebung der Stadt überlassen war; sie geschah durch Ausschöpfen der Gruben
nach Ubereinkommen mit den einzelnen Hausbesitzern. Die infolgedessen
vorhandenen Zustände entsprachen jedoch nicht den Anforderungen, welche
Hygieine und Salubrität an größere Städte heutzutage stellen. Mit dem
raschen Wachstum der Stadt in der letzten Zeit ergab sich daher die Not—
wendigkeit, die bestehenden Vorschriften für die Anlage von Aborten und
Düngerstätten, sowie für die Ausfuhr der Latrine abzuändern.
Schon bei der Beratung der Vorschriften vom Jahre 1878 und
wiederholt vor Einführung der pneumatischen Räumung wurde die Frage
eingehend erwogen, welches System zur Beseitigung der Fätalstoffe für
Nürnberg das zweckmäßigste sei.
Von der Einführung des Schwemmsystems wurde abgesehen, weil
die durch die Stadt fließende Pegnitz weder das erforderliche Gefälle besitzt,
noch bei niedrigeren Wasserständen eine derartig große Wassermenge führt,
daß die gesamten menschlichen Auswurfstoffe der Stadt ohne ernstliche
Bedenken in den Fluß hätten eingeleitet werden können. Hiezu kommt
noch als weiterer ungünstiger Umstand die Nähe der Stadt Fürth, welche
in nur 6 Kilometer Entfernung flußabwärts an der Pegnitz liegt.
Auch die Anlage von Rieselfeldern ist in dem schmalen, vom
Hochwasser überfluteten Flußthale unmöglich; es hätte sonach zum Ankauf
weit entlegener Bodenflächen und zur Errichtung von Pumpstationen ge—
schritten werden müssen, was außerordentlich hohe Kosten verursacht und
einen komplizierten Betrieb der Anlagen bedingt haben würde.
Die Kompliziertheit der Anlage und des Betriebes waren ebenfalls
bestimmend dafür, daß man sich auch für das Liernur'sche System,
welches in Brüssel eingeführt ist, nicht entscheiden konnte.
Die allgemeine Verwendung von Torfstreu (Mulle) zur Auf—
saugung des Grubeninhaltes konnte wegen der in der Altstadt Nürnberg
vorhandenen engen Bebauung, welche in der Mehrzahl der Fälle die An—
lage entsprechender Gruben nicht gestattet und die anstandslose Räumung
verhindert haben würde, gleichfalls nicht in Betracht kommen.
Hier verschaffte sich auch noch das Bedenken Geltung, daß die not—
wendige sorgfältige Behandlung der Aborte, insbesondere des Gruben—
inhaltes, umständlich ist und nur dort geschieht, wo der Hausbesitzer der
Sache seine besondere Aufmerksamkeit schenkt, daß dagegen im anderen
Falle geregelte Zustände nicht zu erreichen sind.
Nachdem so keine andere einwandfreie, passende Methode zur