Full text: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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Fruchtbarkeit der nördlich und westlich von Nürnberg liegenden Ländereien 
zurückzuführen ist. 
Vor allem sind hier die Fäkalien zu erwähnen, deren Beseitigung 
in Nürnberg bis zu Anfang des Jahres 1886 nach dem Bericht des 
städt. Bauassessors H. A. Natterer den Landwirten der näheren Um— 
gebung der Stadt überlassen war; sie geschah durch Ausschöpfen der Gruben 
nach Ubereinkommen mit den einzelnen Hausbesitzern. Die infolgedessen 
vorhandenen Zustände entsprachen jedoch nicht den Anforderungen, welche 
Hygieine und Salubrität an größere Städte heutzutage stellen. Mit dem 
raschen Wachstum der Stadt in der letzten Zeit ergab sich daher die Not— 
wendigkeit, die bestehenden Vorschriften für die Anlage von Aborten und 
Düngerstätten, sowie für die Ausfuhr der Latrine abzuändern. 
Schon bei der Beratung der Vorschriften vom Jahre 1878 und 
wiederholt vor Einführung der pneumatischen Räumung wurde die Frage 
eingehend erwogen, welches System zur Beseitigung der Fätalstoffe für 
Nürnberg das zweckmäßigste sei. 
Von der Einführung des Schwemmsystems wurde abgesehen, weil 
die durch die Stadt fließende Pegnitz weder das erforderliche Gefälle besitzt, 
noch bei niedrigeren Wasserständen eine derartig große Wassermenge führt, 
daß die gesamten menschlichen Auswurfstoffe der Stadt ohne ernstliche 
Bedenken in den Fluß hätten eingeleitet werden können. Hiezu kommt 
noch als weiterer ungünstiger Umstand die Nähe der Stadt Fürth, welche 
in nur 6 Kilometer Entfernung flußabwärts an der Pegnitz liegt. 
Auch die Anlage von Rieselfeldern ist in dem schmalen, vom 
Hochwasser überfluteten Flußthale unmöglich; es hätte sonach zum Ankauf 
weit entlegener Bodenflächen und zur Errichtung von Pumpstationen ge— 
schritten werden müssen, was außerordentlich hohe Kosten verursacht und 
einen komplizierten Betrieb der Anlagen bedingt haben würde. 
Die Kompliziertheit der Anlage und des Betriebes waren ebenfalls 
bestimmend dafür, daß man sich auch für das Liernur'sche System, 
welches in Brüssel eingeführt ist, nicht entscheiden konnte. 
Die allgemeine Verwendung von Torfstreu (Mulle) zur Auf— 
saugung des Grubeninhaltes konnte wegen der in der Altstadt Nürnberg 
vorhandenen engen Bebauung, welche in der Mehrzahl der Fälle die An— 
lage entsprechender Gruben nicht gestattet und die anstandslose Räumung 
verhindert haben würde, gleichfalls nicht in Betracht kommen. 
Hier verschaffte sich auch noch das Bedenken Geltung, daß die not— 
wendige sorgfältige Behandlung der Aborte, insbesondere des Gruben— 
inhaltes, umständlich ist und nur dort geschieht, wo der Hausbesitzer der 
Sache seine besondere Aufmerksamkeit schenkt, daß dagegen im anderen 
Falle geregelte Zustände nicht zu erreichen sind. 
Nachdem so keine andere einwandfreie, passende Methode zur
	        
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