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In Gnadenberg bei Altdorf findet sich 1485 ein Hopfengärtlein beim
Kloster angelegt, in dem dieses für seinen Bedarf genügende Mengen
zu bauen vermochte. 1497 erst geschieht des Hopfens in einer Altdorfer
Polizeiordnung Erwähnung, er wurde aber wohl schon längst vorher
ebenso wie in Gnadenberg gebaut. Eine langjährige und fruchtbringende
Thätigkeit zur Hebung der Hopfenkultur entfaltete in That und Schrift
der 1791 verstorbene Altdorfer Bürgermeister Joh. Friedr. Bauder, dessen
Verdienste die ökonomische Gesellschaft zu Burghausen 1776 durch Ernennung
zu ihrem Mitglied und der Kurfürst Maximilian Joseph durch Ver—
leihung des Kommerzienratstitels anerkannten. Von Altdorf aus ver—
breitete sich der Hopfenbau über die ganze Umgegend. 1768 werden als
hopfenbauende Ortschaften genannt Rasch, Dörlbach, Schwarzenbach,
Prackenfels, Grünsberg, Altenthann, Hahnhof, Winkelheid, Richthausen
und Wellitzleiten. Der Altdorfer Hopfen wurde damals, wie uns berichtet
wird, dem Böhmischen nicht nur gleich geachtet, sondern auch von manchem
Käufer vorgezogen. Im Jahre 1758 wurde er viel von Böhmischen
Händlern aufgekauft und für Böhmischen Hopfen ausgegeben. Altdorf ver—
sah zunächst Nürnberg mit Hopfen, aber es blieben noch ansehnliche Posten,
die nach Frankfurt a. M. und anderswohin ausgeführt wurden.
Um diese Zeit versandte Altdorf-Stadt jährlich im Durchschnitt
800 bis 900 Zentner nach auswärts. In reichen Jahren baute es gegen
Ende des vorigen Jahrhunderts in der Stadtflur 1800-2000 Zentner,
in einem Mitteljahr 1000 - 1200 Zentner und in einem Mißjahr
600-800 Zentner. 1794 kostete dort der Hopfen 420-50 fl.)y Das in
der Stadtflur gebaute Gewächs wurde vor der Versendung vom Stadt—
knecht auf der Rathauswage abgewogen, von dem zweiten Stadtkämmerer
mit dem Stadtwappen gezeichnet, numeriert und ein von letzterem unter—
schriebener gedruckter und mit dem Stadtwappen versehener Wagzettel dem
Käufer eingehändigt. Die Nummer und das Gewicht des Ballens GBlahe),
den Namen des Käufers wie des Verkäufers und den Abwägetag trug der
Stadtknecht in ein besonderes Register ein, damit im Fall eines Streites wegen
der Güte des Gewächses Auskunft erteilt werden konnte. Amtlich geprüft
wurde der Hopfen nicht, sondern es blieb dem Käufer überlassen, sich
selbst vor dem Kaufabschluß von der Güte der Ware zu überzeugen.
Auswärtiger Hopfen aber wurde nicht als Altdorfer Gut abgewogen,
weil man überhaupt keinen solchen, wenn auch ein Altdorfer Händler ihn
gekauft hatte, in den Ort herein ließ.
Bemerkt sei noch, daß im vorigen Jahrhundert die Kapuziner von
Neumarkt und die Franziskaner von Freistädtlein „aus altem nachbarlichem
1) Uber die Hopfenpreise in Altdorf, Lauf und Hersbruck im 18. und für
Lauf auch im 17. Jahrhundert s. Will, Gesch. der Landstadt Altdorf. S. 3838 ff.