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Der doppelkoͤpfige Adler, den man hie und da an Gebäu—
den trifft, deutet auf ehemalige kaiserliche Besitzthümer und
Aemter, theils wohl auch auf den Stolz, den Nürnberg auf
seine Reichsunmittelbarkeit hatte.
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10. Städtische und königliche Behörden, Militär,
Landwehr, Stadtwehr.
Das jetzige System der städtisschen Verwaltung
entwickelte sich sachz und zweckgemaͤß aus dem mit dem consti—
tutionellen Leben Bayerns zusammenfallenden Gemeindeedict
vom Jahre 1818, woraus die Magistrate der Städte ihren ent—
schiedenen Wirkungskreis erhielten. Der Magistrat Nürnbergs
besteht aus einem 1. rechtskundigen und einem 2. Bürgermeister,
4 rechtskundigen und 12 bürgerlichen Magistratsräthen und
einem technischen Baurath, dem als Vertreter der Gemeindecor—
poration das Collegium der Gemeindebevollmäachtigten (36 Mann)
zur Seite steht. Die weiter oben schon erwähnten Distrikts—
vorsteher und ein aus gegenwärtig 40 Mitgliedern zusammenge—
s etzter Armenpflegs chaftsrath unterstützen den Magistrat in seiner
viel umfassenden Thätigkeit. Ein zum allseitigen D ienst zusam—
mengesetztes Personale von Subalternbeamten und in der Kanz⸗
lei verwendeten Schreibern, Boten, Thorschreibern, Leihhausbe⸗
diensteten und Kassadienern, dann die zur Ausübung der Lokal⸗
polizei unter 4 Rottmeistern stehende Manns chaft von 50 Poli⸗
zeisoldaten, ferner alle zu Wohlthätigkeits „Stiftungs-, Kran-—