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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
Alle diese Stücke bildeten ursprünglich einen Bestandteil der Aus-
stattung des in Nürnberg residierenden königlichen Burggrafen und waren
im Jahre 1427 zusammen mit der damals schon in Trümmern liegenden
burggräflichen Feste durch Kauf aus dem Besitz der Hohenzollern in die
Hand des Rates übergegangen. Dieser hatte daraufhin mit dem Wöhrder
Gerichtsbüttel Hermann Lüll, der, wie es scheint, das Einnehmeramt bereits
“für den Burggrafen versehen hatte, ein Übereinkommen getroffen, dem-
zufolge Lüll gegen ein jährliches Gehalt von 6 % die Zinsen fortan für
Rechnung der Stadt einheben und für die Instandhaltung der Zinshäuser
zu Wöhrd sorgen sollte. Als sich aber bei seiner Abrechnung im
Jahre 1436 ein Fehlbetrag von nicht weniger als 175 G'" ergab, scheint
der Rat dies zum Anlafs genommen zu haben, ihn seines Amtes zu ent-
heben, und die Einnehmerstelle dem Gerichtsschreiber am Gericht zu Wöhrd,
Heinrich Kauffer, zu übertragen. Diesem folgte anscheinend schon ım
Jahre darauf ein gewisser Johann Hartwig. Aber auch dessen Amts-
führung war nur von kurzer Dauer; denn im Jahre 1439 befahl der Rat,
die verantwortliche Leitung der Einnehmerei dem Zinsmeister Hans Tetzel,
dem dafür ein Gehalt von 12 G!” ausgesetzt und ein mit 6 G'" besoldeter
Untereinnehmer zugeordnet wurde. Obwohl durch diese Bestellung Tetzels
zum Obereinnehmer der zur Feste gehörigen Zinse dieses Amt in Personal-
union mit dem Zinsmeisteramt geriet, so verschmolzen die beiden Ämter
deshalb doch keineswegs mit einander. Ihre Einnahmen wurden vielmehr
nach wie vor getrennt verrechnet, bis zu Anfang des XVI. Jahrhunderts
die Verwaltung der zur Feste gehörigen Zinse und Dörfer in dem für die
Verwaltung des Nürnberger Landgebietes geschaffenen Landpflegeramte
aufging.
Der Einnehmer liefert die von ihm eingehobenen Zinsen und Steuern
in der Regel nur einmal im Jahre, und zwar am Schlusse einer jeden
Finanzperiode ab. Gleichzeitig hiermit legt er den Losungern in Gegen-
wart zweier Deputierter des Rates Rechnung über seine Einnahmen, über die
auf die Zinshäuser verbauten Gelder und über die rückständig gebliebenen
Zinse. Dafs die Zinsrückstände nicht zu stark anwachsen, dafür haben
die Losunger zu sorgen, die ihm auch nach geschehener Rechnung Entlastung
erteilen und sein Gehalt für das abgelaufene Jahr auszahlen.
8 3. Die Einnehmer der Zinsen und Gefälle zu Heidingsfeld
und Bernheim.
Im Jahre 1430 hatte der Rat dem König Siegmund neuntausend
Gulden geliehen, wofür ihm der König die Gefälle verpfändete, welche er