Contents: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

252 
Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
Alle diese Stücke bildeten ursprünglich einen Bestandteil der Aus- 
stattung des in Nürnberg residierenden königlichen Burggrafen und waren 
im Jahre 1427 zusammen mit der damals schon in Trümmern liegenden 
burggräflichen Feste durch Kauf aus dem Besitz der Hohenzollern in die 
Hand des Rates übergegangen. Dieser hatte daraufhin mit dem Wöhrder 
Gerichtsbüttel Hermann Lüll, der, wie es scheint, das Einnehmeramt bereits 
“für den Burggrafen versehen hatte, ein Übereinkommen getroffen, dem- 
zufolge Lüll gegen ein jährliches Gehalt von 6 % die Zinsen fortan für 
Rechnung der Stadt einheben und für die Instandhaltung der Zinshäuser 
zu Wöhrd sorgen sollte. Als sich aber bei seiner Abrechnung im 
Jahre 1436 ein Fehlbetrag von nicht weniger als 175 G'" ergab, scheint 
der Rat dies zum Anlafs genommen zu haben, ihn seines Amtes zu ent- 
heben, und die Einnehmerstelle dem Gerichtsschreiber am Gericht zu Wöhrd, 
Heinrich Kauffer, zu übertragen. Diesem folgte anscheinend schon ım 
Jahre darauf ein gewisser Johann Hartwig. Aber auch dessen Amts- 
führung war nur von kurzer Dauer; denn im Jahre 1439 befahl der Rat, 
die verantwortliche Leitung der Einnehmerei dem Zinsmeister Hans Tetzel, 
dem dafür ein Gehalt von 12 G!” ausgesetzt und ein mit 6 G'" besoldeter 
Untereinnehmer zugeordnet wurde. Obwohl durch diese Bestellung Tetzels 
zum Obereinnehmer der zur Feste gehörigen Zinse dieses Amt in Personal- 
union mit dem Zinsmeisteramt geriet, so verschmolzen die beiden Ämter 
deshalb doch keineswegs mit einander. Ihre Einnahmen wurden vielmehr 
nach wie vor getrennt verrechnet, bis zu Anfang des XVI. Jahrhunderts 
die Verwaltung der zur Feste gehörigen Zinse und Dörfer in dem für die 
Verwaltung des Nürnberger Landgebietes geschaffenen Landpflegeramte 
aufging. 
Der Einnehmer liefert die von ihm eingehobenen Zinsen und Steuern 
in der Regel nur einmal im Jahre, und zwar am Schlusse einer jeden 
Finanzperiode ab. Gleichzeitig hiermit legt er den Losungern in Gegen- 
wart zweier Deputierter des Rates Rechnung über seine Einnahmen, über die 
auf die Zinshäuser verbauten Gelder und über die rückständig gebliebenen 
Zinse. Dafs die Zinsrückstände nicht zu stark anwachsen, dafür haben 
die Losunger zu sorgen, die ihm auch nach geschehener Rechnung Entlastung 
erteilen und sein Gehalt für das abgelaufene Jahr auszahlen. 
8 3. Die Einnehmer der Zinsen und Gefälle zu Heidingsfeld 
und Bernheim. 
Im Jahre 1430 hatte der Rat dem König Siegmund neuntausend 
Gulden geliehen, wofür ihm der König die Gefälle verpfändete, welche er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.