Volltext: 1834-1884 (2. Band)

Wie der Glaube Akten beseitigt. 23 
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vären! Was damit anfangen, wenn man noch dazu ein berühmter 
Jurist ist? Das hat Feuerbach, dieser Ritter ohne Furcht, aber nicht 
hhne Tadel, so gemacht: „Üüber die näheren Umstände, wie Kaspar 
mit dem erwähnten sungenannten] Bürger vom Unschlittplatze bis 
zur Wache und von da bis zur Wohnung des Rittmeisters v. W. 
gekommen, sind die Akten teils so lückenhaft und unbefriedigend, teils 
bezüglich angegebener Umstände so sehr den Zweifeln historischer (7) 
HKritik unterworfen, daß ich mich in obiger Erzählung sehr kurz fassen 
zu dürfen glaubte. (Das war aber ein Irrglaube!) So erzählt 
ener Bürger: K. habe auf die Frage, woher er komme? geantwortet: 
von Regensburg. Ferner — habe dieser gesagt: Dös is g'wiß 
erst baut worn, weil mer's neu Thor heißt u. s. w. Daß Zeuge 
dieses und dergleichen gehört zu haben glaubt, ist mir ebenso— 
wenig zweifelhaft, als dies: daß es K. nicht gesagt hat. Alles 
folgende (das ist eben der böse Zirkel) giebt dafür den unumstöß— 
lichsten Beweis. — Überhaupt aber sind die in dieser Sache er— 
wachsenen Polizei-Akten auf eine solche Weise geführt), enthalten 
jo viele Widersprüche (mit Feuerbachs Roman), nehmen vieles gar 
'o leicht, sind in einigen ihrer wesentlichsten Bestandteile ein so arger 
Anachronismus (bcöstlichl), daß sie als Geschichtsquelle (für 
Romane?) nur mit großer Vorsicht benutzt werden können.“ So 
oersucht dieser Kasparjurist die Protokolle beeidigter Zeugenaussagen 
weg zu eskamotieren! Noch schlimmer. Feuerbach erdichtet: „Man 
) Daß die Akten richtig geführt worden sind, kann man aus den Authen⸗ 
tischen Mitteilungen (S. 531454) amtlich und eidlich erfahren. Höchst belehrend 
ind dort die Seiten 86—96, wo man sich bei dem Worte Appellhof jedesmal 
)en Namen Feuerbach hinzudenken darf und muß. Nach seiner Wallfahrt vom 
II. Juli erklärt Feuerbach am 15. Juli 1828 die Bekanntmachung für roman-— 
haft, bezweifelt nach richtigem Indicium die „14jährige Einsperrung“, hält die 
Anthat für eine Vermutung, tadelt an den Magistratsakten (3): „Es hätten alle 
ene, welche zunächst zu den Umgebungen des Jünglings gehörten, vernommen 
verden sollen — welche Gespräche sie mit ihm zu führen Gelegenheit und 
velche Antwort sie von ihm erhalten hatten — was noch soviel möglich nach⸗ 
Jolend zu ergänzen sein dürfte.“ Daraufhin wurde der Magistrat von Nürnberg 
aufgefordert „alles Abgängige () soviel thunlich nachzuholen“ (vgl. Auth. Mitt. 
s. 181 u. Neff.). Wir sehen jetzt, wie Feuerbach mit den auch auf seine Ver— 
anlassung nachholend gesammelten „Gesprächen“ verfährt!
	        
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