Volltext: 1834-1884 (2. Band)

208 Richtigstellung des Problems. 
Textes der Hauser-Vulgata kommen. Die Hauserianer hatten nämlich 
noch immer ein gerichtliches Verhör des Wunderkindes zu verhindern 
gewußt. Die Kreisregierung hatte schon am 24. Juli 1828 verfügt, 
die unvollständige erste Vernehmung und Berichterstattung zu er— 
zänzen, erhielt aber von dem Kgl. Kommissär Faber und dem Bürger⸗ 
meister Binder zweimal eine Begründung des gläubigen Widerstandes. 
Der erste Bericht ist vom 25. November 1828, der zweite vom 
20. April 1829 datiert, und beide vertrösten auf die in Aussicht 
stehende Selbstbiographie.) 
Den 6., 7. und 9. November und den 4. Dezember 1829 ist 
Kaspar viermal über fseine Herkunft vernommen worden. Seine 
Selbstbiographie bildet die Grundlage dieser zwar gerichtlichen, aber 
nicht beschworenen Vernehmung. Die Protokolle (Auth. Mitteil. 
S. 95 131 — Dyòd sind weiter nichts, als eine eingelernte Variante 
des biographischen Textes. Vom 26. Mai 1828 bis zum November 
1829 war ein weiter Weg zur Mythenbildung zurückgelegt worden! 
Nach den vielen Versuchen und Vorarbeiten einigten sich endlich 
Lehrer) und Zögling im Winter 1829,30 (das „Attentat“ vom 
17. Oktober hat vorangehen müssen!) auf die folgende Fassung (* D?7)J. 
„Inzwischen hat H. bei bereits erlangter Fähigkeit, sich auch schriftlich 
mittheilen zu können, schon feit mehreren Wochen begonnen, seine Lebens— 
geschichte, soweit seine Erinnerung reicht, selbst ausführlich niederzuschreiben und 
wird, da er seiner selbst wegen wohlbegreiflich (1) nicht gedrängt werden darf, erst 
in einigen Wochen damit zu Ende kommen.“ Und am 20. April 1829: „Die 
Unterzeichneten berichten, daß die früher angeführten Hindernisse, welche der Ver— 
nehmung des C. H. im Wege standen, insoferne noch nicht gehoben sind, als es 
hm bis jetzt noch nicht möglich war, die eigene schriftliche Schilderung 
seines Lebens, insoweit ihm solches theils aus eigenen Anschauungen, theils aus 
dunkeln Erinnerungen bekannt geworden, zu vollenden. . . . (Es) ist die größte 
Hoffnung vorhanden, daß diese schriftliche Arbeit C. H's in 4 Wochen vollendet 
jein dürfte, worauf der Mag.-Vorstand nicht säumen wird, ihn selbst persönlich 
darüber zu Protokoll zu nehmen und dabei alles erläutern und berichtigen zu lassen, 
was wider Erwarten in seiner Darstellung vielleicht (1) dunkel oder midersprechend 
sein sollte.“ 
2) Auch von dieser Schlußredaktion gestand Daumer, daß er sie H. auf— 
zusetzen veranlaßte. Er hat sie auch noch eigenhändig korrigiert, denn er 
läßt die Bemerkung folgen: „Hausers Fehler gegen die Orthographie und sein
	        
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