Volltext: 1828-1833 (1. Band)

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Weickmann ab. 
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Mann hieß; doch das war lange nachher, nachdem er reden gelernt () 
hatte.“ 
Weickmann kam später noch schlechter weg. Kaspar wurde in 
der ersten Woche vom Juni auf das Stadtgericht gebracht, um mit 
seinem bereitwilligen Begleiter nach der Neuthorstraße konfrontiert 
zu werden. Er wollte ihn aber nicht wieder erkennen, und 
auf Weickmanns Frage, ob er sich seiner nicht mehr erinnere, ant— 
wortete er: „na, na.“ „Diese zwei Worte sprach er in einem Tone 
aus“, deponierte Weickmann 1834, „daß man annehmen konnte, er 
war ganz beduft, Als die Fragen und Antworten zu Protokoll 
gegeben wurden, habe ich den Kaspar Hauser immer angesehen, und 
die er einmal bemerkte, daßich ihn recht fixierte, sagte er unge— 
duldig: warum schaust mich so an?“ ˖ Weickmann hatte in der 
That alle Ursache sich zu wundern, und Hauser hatte noch mehr 
Grund Weickmann zu verleugnen. 
Wenn wir die Resultate der Zeugenverhöre) kritisch zusammen— 
fassen, so war Kaspar Hauser bei seinem Erscheinen in Nürnberg 
1) Zu den Zeugenaussagen sind zu vergleichen: Hickel (1881, S. 1-4, „aus 
sicherster Quelle geschöpft“, d. h. aus den nicht mehr zugänglichen Polizeiakten 1829 
Meyer (1872, Aktenstücke S. 26—54, 62-71, 610 No. 3, gerichtliche Verneh— 
mungen von Weickmann, Beck, Merk, Hacker, v. Wessenig, v. Scheurl, Röder vgl. 
Daumer 1873, S. 143, Wüst, Blaimer, Lemarier, Hüftlein und Hiltel 1829 und 
1834), Stanhope (1835, S. 82 -92, persönliche Erkundigung bei den Zeugen im 
März 1834). Auf die vorliegenden sekundären Widersprüche kommen wir im vierten 
Buche zurück. Ein Foliant von 207 Blättern mit den ersten vom Stadtmagistrate 
geführten polizeilichen Akten ist leider verschwunden (Auth. Mitth. S. 3). Die 
späe ren Depositionen der „legal beeidigten“ Zeugen haben stattgefunden nach 
Vorlesung der aäͤlteren Protokolle, und folglich sind sie auch juristisch unanfecht⸗ 
bar. Die eventuelle Entdeckung des ältesten Aktenbandes würde uns also wohl 
mehr, aber nicht etwas anderes lehren. Den 18. Dez. 1833 wanderten die 
ersten Akten zum zweitenmale nach Ausbach und kehrten nie wieder nach Nürn-— 
berg zurück. Das Justizministerium in München aber hat den 2. August 1836 
dem Staatsministerium des K. Hauses und des Außern vier Bände „den in der 
Stadt Nürnberg aufgegriffenen Findling, angeblach K. H., und dessen Ermordung 
betreffend 1828 -33 abgegeben. Der erste dieser vier Bände muß die 
Magistratsakten von 1828 enthalten. Warum giebt man ihn nicht 
heraus?!
	        
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