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Weickmann ab.
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Mann hieß; doch das war lange nachher, nachdem er reden gelernt ()
hatte.“
Weickmann kam später noch schlechter weg. Kaspar wurde in
der ersten Woche vom Juni auf das Stadtgericht gebracht, um mit
seinem bereitwilligen Begleiter nach der Neuthorstraße konfrontiert
zu werden. Er wollte ihn aber nicht wieder erkennen, und
auf Weickmanns Frage, ob er sich seiner nicht mehr erinnere, ant—
wortete er: „na, na.“ „Diese zwei Worte sprach er in einem Tone
aus“, deponierte Weickmann 1834, „daß man annehmen konnte, er
war ganz beduft, Als die Fragen und Antworten zu Protokoll
gegeben wurden, habe ich den Kaspar Hauser immer angesehen, und
die er einmal bemerkte, daßich ihn recht fixierte, sagte er unge—
duldig: warum schaust mich so an?“ ˖ Weickmann hatte in der
That alle Ursache sich zu wundern, und Hauser hatte noch mehr
Grund Weickmann zu verleugnen.
Wenn wir die Resultate der Zeugenverhöre) kritisch zusammen—
fassen, so war Kaspar Hauser bei seinem Erscheinen in Nürnberg
1) Zu den Zeugenaussagen sind zu vergleichen: Hickel (1881, S. 1-4, „aus
sicherster Quelle geschöpft“, d. h. aus den nicht mehr zugänglichen Polizeiakten 1829
Meyer (1872, Aktenstücke S. 26—54, 62-71, 610 No. 3, gerichtliche Verneh—
mungen von Weickmann, Beck, Merk, Hacker, v. Wessenig, v. Scheurl, Röder vgl.
Daumer 1873, S. 143, Wüst, Blaimer, Lemarier, Hüftlein und Hiltel 1829 und
1834), Stanhope (1835, S. 82 -92, persönliche Erkundigung bei den Zeugen im
März 1834). Auf die vorliegenden sekundären Widersprüche kommen wir im vierten
Buche zurück. Ein Foliant von 207 Blättern mit den ersten vom Stadtmagistrate
geführten polizeilichen Akten ist leider verschwunden (Auth. Mitth. S. 3). Die
späe ren Depositionen der „legal beeidigten“ Zeugen haben stattgefunden nach
Vorlesung der aäͤlteren Protokolle, und folglich sind sie auch juristisch unanfecht⸗
bar. Die eventuelle Entdeckung des ältesten Aktenbandes würde uns also wohl
mehr, aber nicht etwas anderes lehren. Den 18. Dez. 1833 wanderten die
ersten Akten zum zweitenmale nach Ausbach und kehrten nie wieder nach Nürn-—
berg zurück. Das Justizministerium in München aber hat den 2. August 1836
dem Staatsministerium des K. Hauses und des Außern vier Bände „den in der
Stadt Nürnberg aufgegriffenen Findling, angeblach K. H., und dessen Ermordung
betreffend 1828 -33 abgegeben. Der erste dieser vier Bände muß die
Magistratsakten von 1828 enthalten. Warum giebt man ihn nicht
heraus?!