Auf dem Appellationsgericht.
Herrlichkeit Herrn Grafen Stanhope.“) Meyer fand es für nötig,
sich einmal auch über Hausers „Hang zur Unwahrheit“ unumwunden
auszusprechen, weil man sich ihn bisweilen aus Mangel an näherer
Bekanntschaft mit seinem Wesen gerne ohne die gewöhnlichen
Fehler der Menschen dachte. Hofmann fand das aber durch⸗
aus nicht für nötig, strich den ganzen betreffenden Passus in Meyers
Entwurf, schaltete dagegen aber den Satz ein: „Abgesehen von den
nachteiligen Einwirkungen der früher erduldeten Behandlung auf
seinen physischen Zustand —“. Und doch gestand Hofmann am
8. Dezember 1833 demselben Lehrer, daß Kaspar Hauser „ihm bis
jetzt durchaus keine Achtung habe abgewinnen können, daß er gegen
ihn insbesondere den Heuchler und Schmeichler spiele, daß er ihn
deshalb immer etwas von sich entfernt halten müsse, und daß Meyer
mit seinen moralischen Lektionen ja fortfahren solle“ (vgl. Auth.
Mitteil. S. 471, 478 und die Haltung des Hofrats bei Daumer 1873.
S. 458).
Klüber versuchte (m Sommer 1838) auf Stanhopes „höchst
geistreiche und gemütliche Tochter, Lady Wilhelmine“, durch Über—
sendung einer selbstgemachten Kinderei einzuwirken.
„Rätsel.
Wie heißt der Mensch, der nicht weiß von einer Kindheit und Jugend;
nichts von ihren Träumen, Spielen, Hoffnungen und Ahnungen; nichts
voon der liebevollen Pflege guter Eltern, von der mütterlichen Zärtlichkeit,
von der väterlichen Sorgfalt; nichts von muntern Gespielen der Kindheit,
von Freunden und Gefährten der Jugend; nichts von dem Grün und
Blumenteppich der Wiesen, von den Blüten und Früchten der Bäume und
Reben, von dem Schmuck der Gärten, dem Gesang der Vögel, dem Feuer—
strahl der Sonne, dem Silberlicht des Mondes, dem Funkeln der Gestirne;
nichts von dem Tausch kindlicher Ideeen uud Gefühle; aus seiner Kindheit
nichts von Beispielen und Lehren einer geregelten Häuslichkeit, von sitt—
1) Auth Mitteil. S. 293—312. Klüber schrieb den 19. August 1833 darüber
an Stanhope: „Dieser Bericht war für mich sehr lehrreich, er flößte mir Achtung
für die Einsicht des Verfassers, für seine Beobachtungsgabe und seine Gesinnungen
ein.“ Aus Stanhopes Briefwechsel mit Klüber und Meyer geht aber hervor, daß
der Graf den Bericht nie erhalten hat.