Volltext: 1828-1833 (1. Band)

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Polizeirat Merker 
gegründet sei. Daß der Mordversuch an Kaspar Hauser wirklich ge— 
schehen, ist außer allem Zweifel und zu vollkommener juridischer 
Gewißheit dargethan.“ Feuerbach hat selbst diese „aktenwidrige“ 
Lüge unterstrichen, und Hitzig dazu die Anmerkung geschrieben: „Was 
diese Versicherung aus Herrn v. Feuerbachs Munde zu bedeuten 
habe, hierauf brauche ich wohl nicht besonders erst aufmerksam zu 
machen.“ Wir kennen genau den Wert der „Versicherung.“ Zu 
einer vollkommenen juristischen Gewißheit gehörte vor allem die 
Ermittelung eines (wenn auch flüchtigen) Thäters, nicht aber das 
kindische Hirngespinst einer nackten, widerspruchsvollen Erzählung. 
Auch Feuerbachs „juridische Gewißheit“ beruhte wie die abgedankte 
Skizze bloß auf Hörensagen, und aus was für einer Quelle! 
Und Hitzigs Satz hatte nur denselben substanziellen Inhalt wie wenn 
er gelautet hätte: „Was diese Versicherung aus Herrn Hausers 
Munde zu bedeuten habe, hierauf brauche ich wohl nicht besonders 
erst aufmerksam zu machen.“ Gewiß nicht, Herr Kriminal-Direktor! 
Merker wies (1831) das verspätete medizinische Kauderwelsch 
nach Gebühr zurück und zeigte den Herren Juristen mit beschämender 
Klarheit, worum es sich in der Kasparfrage eigentlich handelte. 
„Die treue und genaue Schilderung von dem Benehmen 
K. Hausers, als er, den bekannten Empfehlungsbrief aus der Tasche 
ziehend, einen Bürger in Nürnberg anredete, wie er sich über das 
Aufsuchen des Rittmeisters, an den der Brief gerichtet war, mit dem 
Bürger, wie er sich mit dem Rittmeister, der ihn dem Magistrat 
überwies, verständigte, ob und welche Wünsche er äußerte, wie er sich 
auf dem Wege zum Rittmeister ꝛc. benahm, was er damals zu seinem 
Begleiter sprach, dies alles ist von entscheidender Wichtigkeit. Die 
Nachweise, daß K. Hauser bei diesem ersten Auftreten das Tageslicht 
nicht ertragen konnte, daß und wie er sich damals gegen die Einwir— 
kung der ihm so neuen Tageshelle schützte, daß da mals sich eine ent— 
zündliche Wirkung an seinen Augen zeigte; dies ist wesentlich für 
den Beweis, daß er soeben der vieljährigen Einsperrung in einem 
dunklen Kerker entlassen war. Die aktenmäßige Nachweise von den 
Wahrnehmungen, daß K. Hauser bei den ersten Gängen in 
Nürnberg durch die Unebenheiten des Bodens am Gehen gehindert
	        
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