Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

232 Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
sehr angefeindete Maßnahme sehr berechtigt war, umsomehr als das Kriegsernährungsamt 
in unverantwortlicher Weise mit den Vorräten durch seine Zulagen wirtschaftete. 
Das Schicksalder Brotmarke ist denkbar einfach. Der Brotverbraucher, 
welcher die Brotmarke erhält, muß bei dem Bezug von Brot oder Mehl seine Marken 
abliefern. Der Verkäufer von Brot oder Mehl muß die vereinnahmten Marken nach 
bestimmten Anweisungen sammeln und bündeln. Die Marken werden alle 14 Tage bei den 
von der Bäckerinnung aufgestellten 10 Bezirksleitern abgeliefert, dort von städt. Kraftwagen 
abgeholt und in die Mehlvberteilungsstelle im Rathaus verbracht, wo sie gezählt, nachgeprüft 
und dann vernichtet werden. Auf Grund der eingelieferten Marken wird dann das Mehl 
den einzelnen Gewerbetreibenden zugeteilt. 
Die durch die Beschlagnahme der Getreidevorräte und die Einführung der Brot— 
marken herbeigeführte Abgeschlossenheit der Wirtschaftsgebiete war längere 
Zeit hindurch nicht erträglich. Es wurden daher bald von der Stadt Nürnberg mit 
umliegenden Kommunalverbänden Verträge abgeschlossen, in welchen die Gültigkeit der 
gegenseitigen Brotmarken vereinbart wurde. Alle Amter zeigten das erforderliche Verständnis 
für diese Frage, nur das Bezirksamt Nürnberg lehnte trotz wiederholten Ersuchens eine 
gegenseitige Gültigkeitsvereinbaurung ab. Im Sommer 1915 führte das Königreich Bayern 
Landesbrotmarken ein; im Oktober 1916 folgte das Reich nach langen vergeblichen Bemühungen 
endlich mit der Einführung der Reichsreisebrotmarken. 
Über die in Privathaushaltungen vorhandenen Mehlmengen gibt folgende Tabelle 
nach dem Stand vom 25. II. 1915 Aufschluß. 
Ohne 
Mehl— 
bestand 
Bis 10 WMehl 
einschließlich 
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Mehl einschließlich 
Über 20—50 6 
Mehl einschließlich 
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un 
Die Vorräte über 50 P wurden enteignet; sie waren entweder in der Haber— 
stumpfschen Kunstmühle abzuliefern oder nach und nach durch Abzug von Brotmarken ein— 
zubringen. 77,41 Ztr. Mehl wurden tatsächlich abgeliefert, der Rest wurde nach und 
nach angerechnet. 
Beschaffung von Ware. 1. Infolge der Beschlagnahme hörte jeder freie Handel 
auf; die Stadt übernahm die Versorgung der Bevölkerung mit Brot und Mehl in eigener 
Regie. Einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Mehlverteilungsstelle wurde die 
Aufgabe übertragen, die Bevölkerung Nürnbergs mit Getreide, Brot und Mehl zu versorgen. 
Die Geschäftsverteilung der Mehlverteilungsstelle wurde folgende. 
Vorstand: Oberbürgermeister Dr. Geßler; Referent und Stellvertreter des Vorstandes: 
Rechtsrat Dr. Dr. Weiß; Hilfsarbeiter des Referenten und Leiter der 
Betreide-, Mehl- und Futtermittelversorgungsstelle und der Lebensmittel— 
kartenstelle II: Sekretär Reitzmann, 
Buchhaltung, Rechnungsführung, Zuweisung von Mehl an die Bäcker, 
Betreidezuweisung an die Mühlen, Erteilung von Mahlaufträgen, Abrechnung 
nit den Mühlen, Ausstellung von Schrotscheinen und Mahlscheinen für 
Selbstversorger, Ablieferung des Getreides der Landwirte, Saatgautverkehr, 
Abteilung J: 
Abteilung II: 
91
	        
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