Burgschmiet modelliert und nebst den 8 Löwenköpfen am oberen Bassin in Metall
gegossen (Mischung aus Blei und FZink) und auf kleinen Postamenten im Wasser—
kasten aufgestellt. Zuletzt strich man den vollendeten Brunnen steingrau an.
Auch die Windfahne wurde nach dem Vorbilde der alten aus dem Jahre 1587
neu gefertigt und mit Inschriften versehen.
Die Gesamtkosten der Restauration haben 20000 fl. betragen, wovon 14 000 fl.
der Staat, 6000 fl. die Stadt übernommen haben.
Am 12. Oktober 1824, dem Namensfeste des Königs, erfolgte die feierliche
Enthüllung. Der Magistrat ließ eine Denkmünze auf dieses Ereignis, nach einer
Zeichnung von Reindel, und der König CLudwig einen Geschichtsthaler (von
C. F. Voigt) zum Andenken an die glückliche Wiederherstellung des Brunnens
schlagen.“ —
Ber gau spricht sich schließlich noch über die Reindel'sche Wiederherstellung
des Brunnens aus, indem er bei aller Anerkennung für die damalige Leistung auf
die Verstöße aufmerksam macht, die an der Arbeit nachzuweisen sind. Vor allem
rügt er die willkürliche Urt, mit welcher man bei Herstellung insbesondere der
Figuren vorgegangen ist. Unter Anderem sagt Bergau:
„daß statt der sechzehn sitzenden Figuren auf dem Wasserkasten acht Bestien,
welche mit Inschriften wie J. B. oder Burgschmiet auf den Halsbändern
oder dem Rücken versehen, aufgestellt sind, ist ebenfalls wohl nicht zu billigen, selbst
wenn die Originale gänzlich verschwunden gewesen sind, da die alten Abbildungen
diese Statuen zeigen. Statt der acht Wasserspeier am oberen Bassin sind ohne
Grund Löwenksöpfe angebracht worden.
Auch in der Architektur hat man sich Anderungen erlaubt, denn die Strebe—
bögen im ersten Stockwerk können ursprünglich unmöglich jene willkürlichen, durchaus
untektonischen Formen des sechzehnten Jahrhunderts gehabt haben, in welcher sie
jetzt ausgeführt sind. Ebenso erscheint eine teilweise Beseitigung des alten, kunstvollen
Gitters nicht gerechtfertigt.“ —
Der Unterzeichnete schließt sich den Aussetzungen Bergaus vollkommen an
und wird untenfolgend Vorschläge machen, in welcher Weise die Verstöße Reindel's
bei der neuerlichen Wiederherstellung des Schönen Brunnens wieder möglichst richtig
gestellt werden können. Vorher soll jedoch an Hand der' Akten die Geschichte des
Bauwerks durch kurze Ungaben der wichtigsten Thatsachen bis auf den heutigen
Tag vervollständigt werden.
Polizeisenats⸗Beschluß vom 18. Oktober 1824:
) „Da der Bau des „Schönen Brunnens“ vollendet ist, so wird hiemit zur
Schonung dieses Kunstwerkes verordnet, daß Castwägen, welche über den Markt
fahren wollen, von nun an den Weg am herrenmarkt, auf den Krebsstock zu und
bei den langen Krämen vorbei oder umgekehrt einschlagen müssen.
2) An dem Hause des Spezereihändlers Engelhardt ist eine Tafel anzubringen
mit der Aufschrift:
„Verbotener Weg für Lastwägen.“
Bereits im Juli 1835 mußten schon wieder umfangreichere Reparaturen am
Schönen Brunnen vorgenommen werden; die diesbezügliche Bekanntmachung lautet: